Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Biomasse (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind Kessel zur Verbrennung von Holzpellets und Hackschnitzeln mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 bis 100 kW, soweit es sich um eine Zentralheizung handelt.
  • Fördefähig sind auch Scheitholzvergaserkessel mit einer installierten Nennwärmeleistung von 10 bis 50 kW, wenn sie an eine Zentralheizung angeschlossen sind und der Pufferspeicher eine Größe von mindestens 50 Liter pro kW aufweist.
  • Die Anlage zur energetischen Nutzung fester Biomasse muss mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung ausgestattet sein.
  • Förderfähig sind auch Feuerungsanlagen für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nummern 4, 5, 5 a oder 8 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV).

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Neuburg an der Donau, die Eigentümer*innen von Gebäuden in der Stadt Neuburg an der Donau sind.
  • Ein Anrecht auf Förderung erhalten auch Wohnungseigentümergemeinschaften, soweit deren Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Neuburg an der Donau haben sowie Bewohner*innen von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht.
  • Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal in Neuburg an der Donau haben, gewährt.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss für Alagen zur Verfeuerung fester Biomasse beträgt 1.000 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-219
Fax: 08431/55-203
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-329
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung

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