Die Bio-Treppe – Auflagen für neue Öl- und Gasheizungen
Der Einbau fossil betriebener Heizungen ist zwar wieder zulässig, aber mit einer neuen Auflage verbunden. Wer sich für eine neue Öl-, Gas- oder Flüssiggasheizung entscheidet, muss ab dem Jahr 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe verwenden. Diese Anteile steigen stufenweise an. Daher der Name „Bio-Treppe“:
- ab 1. Januar 2029: mindestens 10 %
- ab 1. Januar 2030: mindestens 15 %
- ab 1. Januar 2035: mindestens 30 %
- ab 1. Januar 2040: mindestens 60 %
Als klimafreundliche Brennstoffe gelten Biogas, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie Wasserstoff und daraus hergestellte synthetische Brennstoffe.
In der Praxis läuft das so: Hauseigentümer*innen schließen beim Gaslieferanten einen Tarif mit dem entsprechenden Biogas-Anteil ab oder kaufen Heizöl mit einem entsprechenden Bio-Anteil ein. Der CO2-Preis fällt für diesen klimafreundlichen Anteil weg. Dennoch sind solche erneuerbaren Brennstoffe heute bereits deutlich teurer als normales Erdgas oder Heizöl und der Preis wird vermutlich weiter steigen.
Wie teuer die Bio-Brennstoffe tatsächlich werden, kann heute niemand seriös vorhersagen. Fachleute weisen darauf hin, dass Biogas bereits jetzt knapp ist und eine steigende Nachfrage – auch durch die Bio-Treppe – den Preis weiter in die Höhe treiben wird. Wer heute eine Heizung einbaut, sollte diese langfristige Kostenperspektive in die Entscheidung einbeziehen.