Förderprogramm: Niedersachsen - Modernisierung von Mietwohnraum (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Modernisierungsmaßnahmen
    • zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
    • zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
    • zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
    • zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
    • bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. barrierefreies Wohnen)
  • Energetische Modernisierungen auf Grundlage des GEG
    • nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
    • Fenster und Außentürenerneuerung
    • Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
    • Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Investierende, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren wollen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt worden sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Darlehenshöhe beträgt für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen) bis zu 75 Prozent der durch die Modernisierung verursachten Kosten (jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus), im begründeten Einzelfall bis zu 85 Prozent mit Tilgungsnachlass von 30 Prozent des Darlehensursprungsbetrages - davon zwei Drittel nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
  • (Nur energetische Modernisierung) Die Darlehenshöhe beträgt für Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen) bis zu 75 Prozent der durch die Modernisierung verursachten Kosten (jedoch höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus), im begründeten Einzelfall bis zu 85 Prozent.
  • Ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro wird für jede barrierefrei nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2 gewährt.
  • Die Zinsen betragen für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG: Jahr 1 bis 35: 0 Prozent, ab Jahr 36 marktüblich und für Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG: Jahr 1 bis 30: 0 Prozent, ab Jahr 31 marktüblich.
  • Die Tilung beträgt Tilgung für 1 bis 35 Jahre 2,25 Prozent, ab Jahr 36 bzw. 31 mindestens 2,5 Prozent. Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal 42 Jahre.
Es besteht eine Mietpreisbindung und Zweckbestimmung nach Abschluss der Maßnahmen. Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

zuständige Wohnraumförderungsstellen
(Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde)

Kontakt zum Fördergeber:

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511/30031-333
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail-Adresse: beratung@nbank.de
Internet: www.nbank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fassadendämmung | Dachdämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Einbau Solarthermieanlage | Altersgerecht Umbauen | Erneuerbare Energien Hybridheizung

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