Förderprogramm: Land Berlin - IBB CO2-Sparende Gebäude


Was wird gefördert?

Grundmodul

  • Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden, die vor mehr als 20 Jahren fertiggestellt wurden und über mindestens drei Wohneinheiten verfügen.
  • Die Förderung bezieht sich auf die Gesamtheit der Wohnungen in einem Gebäude, einzelne Wohneinheiten sind nicht förderfähig.
  • Im Rahmen der Förderung im Grundmodul besteht grundsätzlich Maßnahmenfreiheit. Beispiele für Einzelmaßnahmen:
    • Wärmedämmung der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Kellerdecke)
    • Austausch von Fenstern und Außentüren
    • Erneuerung und Optimierung der Heizungsanlage
    • Nutzung erneuerbarer Energien
    • Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
    • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.
  • Neben den energetischen Maßnahmen sind auch beihilfefähige Investitionskosten, die durch die fachgerechte Durchführung dieser Maßnahmen unmittelbar bedingt sind, einschließlich der Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Sachverständigen sowie die Kosten notwendiger Umfeldmaßnahmen förderfähig.
Bonusmodul
  • Das Bonusmodul ist ein wählbares ergänzendes Modul, welches ausschließlich in Verbindung mit dem Grundmodul in Anspruch genommen werden kann.
  • Voraussetzung ist die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen für die Hälfte der Wohnungen im geförderten Gebäude jeweils bei Freiwerden der Wohnungen. Die Bindungen sind vorrangig an bislang ungebundenen Wohnungen zu begründen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • kommunale und private Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Vermieter*innen und Investoren*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Grundmodul: Die Förderung erfolgt vorhabenbezogen durch ein öffentliches Darlehen als Pauschale in Höhe von 20 Euro pro CO2e-Einsparung pro m²/Wohnfläche.
  • Bonusmodul: Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent des Darlehens für das geförderte Gebäude.
  • Der Zuschuss und das Darlehen dürfen die förderfähigen Kosten sowie die zulässige maximale Förderhöhe insgesamt nicht überschreiten.
  • Die Höhe des zinslosen öffentlichen Förderdarlehens richtet sich nach der erzielten CO2e-Einsparung und beträgt 20 Euro je eingespartem kg CO2e pro m² Wohnfläche.
  • Das Förderdarlehen wird mit einer Laufzeit von 20 Jahren gewährt.
  • Die Auszahlung des Förderdarlehens kann in bis zu drei kostenfreien Teilbeträgen erfolgen. Bei Inanspruchnahme des Bonusmoduls wird der Zuschuss in der Regel nach Abschluss der Maßnahmen und Prüfung des Verwendungsnachweises durch die IBB in einer Summe ausgezahlt.
Kumulierung: Eine Kombination mit dem Förderprogramm ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Berlin
Betreuung Vermieter*innen und Investor*innen
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-2662
E-Mail-Adresse: immobilien@ibb.de
Internet: www.ibb.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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