Förderprogramm: Land Berlin - IBB Wohnungsneubaufonds


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Schaffung von preisgünstigen Mietwohnungen. Dabei werden folgende Vorhaben gefördert:

  • Neubau von Mietwohnungen
  • Kauf von neu zu errichtenden Wohnimmobilien vor deren Baubeginn
  • Neuschaffung von Mietwohnungen durch Aus- und Umbau sowie Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale und private Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften und genossenschaftsähnliche Akteure
  • Vermieter*innen und Investor*innen.
Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Fördermodell 1: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten
    • Baukostenzuschuss in Höhe von 1.500 Euro/m² geförderter Wohnfläche
    • zinsloses Baudarlehen von bis zu 3.800 Euro/m² geförderter Wohnfläche in Abhängigkeit der Höhe des Bodenwertes
  • Fördermodell 2: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Schaffung oder Erhaltung soziale stabiler Bewohnerstrukturen
    • zinsloses Baudarlehen von bis zu 5.300 Euro/m² geförderter Wohnfläche in Abhängigkeit der Höhe des Bodenwertes
  • Fördermodell 3: Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Berücksichtigung von Haushalten mit Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung
    • zinsgünstiges Baudarlehen (0,5 Prozent p.a.) von bis zu 5.300 Euro/m² geförderter Wohnfläche in Abhängigkeit der Höhe des Bodenwertes
  • Fördermodell 4.1: Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockung und Dachausbauten
    • zinsloses Baudarlehen von bis zu 5.300 Euro/m² geförderter Wohnfläche in Abhängigkeit der Höhe des Bodenwertes
  • Fördermodell 4.2: Öffentliches Baudarlehen bei Nutzungsänderung
    • Höhe des zinslosen Baudarlehens und des Baukostenzuschusses werden individuell vereinbart und in der Förderzusage geregelt
  • Eine Kombination der Fördermodelle pro Vorhaben ist möglich. Sofern eine Förderung nach Fördermodell 3 in Anspruch genommen wird, müssen in einem Bauvorhaben mindestens 30 Prozent der Neubauwohnungen nach Fördermodell 1 gefördert werden.
  • Zusätzlich zum öffentlichen Baudarlehen können für die geförderten Wohnungen einmalige Zuschüsse gewährt werden, z.B. für Barrierefreiheit und Nachhaltiges Bauen.
Kumulierung: Über das Förderdarlehen hinaus kann die IBB die Gesamtfinanzierung durch Einbindung weiterer Fördermittel abdecken. Sollte der Bauträger die Stellung eines Zahlungsavals während der Bauphase fordern, kann dies ebenfalls über die IBB beantragt werden:
  • Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)
  • IBB Förderergänzungsdarlehen.

Kontakt zur Antragstelle:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
IV A 22 | IV A 25
Württembergische Straße 6
10707 Berlin

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-2662
Fax: 030/2125-4300
E-Mail-Adresse: immobilien@ibb.de
Internet: www.ibb.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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