Förderprogramm: Stadt Bielefeld - Förderung für Dämmmaßnahmen
Was wird gefördert?
Folgende, durch ein Fachunternehmen ausgeführte Leistungen, sind förderfähig:
- Dämmung des Daches oder
- Dämmung der obersten Geschossdecke.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen von im Stadtgebiet Bielefeld gelegenen Liegenschaften sind.
- Mieter*innen sowie Pächter*innen, die den Zuschuss beantragen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümer*innen einreichen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt:
- 20 Euro pro m² gedämmter Bauteilfläche bei einer Dämmung des Daches
- 10 Euro pro m² gedämmter Bauteilfläche bei einer Dämmung der obersten Geschossdecke
- zusätzlich 10 Euro pro m² bei der Verwendung von nachhaltigen Baustoffen/umweltfreundlichen Dämmstoffen.
- Der Zuschuss ist begrenzt auf 3.000 Euro je Antrag.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Bielefeld
Umweltamt
August-Bebel-Straße 75-77
33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-6160
E-Mail-Adresse: klimaschutz@bielefeld.de
Internet: www.bielefeld.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung