Förderprogramm: Stadt Gütersloh - Grüne Gebäude Gütersloh 21+


Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Anlage von Dachbegrünungen und von Fassadenbegrünungen im gesamten Gebiet der Stadt Gütersloh. Dies gilt für den Wohn- und Gewerbebau, sowohl bei bestehenden Gebäuden als auch bei Neubauten.
  • Förderfähig sind Kosten, die ausschließlich für einen fachgerechten Aufbau der Dachbegrünung bzw. für Kletterhilfen oder wandgebundene Begrünungssysteme wie Schutzlage, Dränschicht, Filterschicht, Substrat, Kontrollschächte für Gründächer, Rank-/Klettervorrichtungen, Saatgut und Pflanzen entstehen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private und juristische Personen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses. Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden.
  • Der Zuschuss beträgt 50 Prozent für Dachbegrünungen und 30 Prozent für Fassadenbegrünungen der als förderungswürdig anerkannten Kosten der Anlage, maximal jedoch 40 Euro pro m² Netto-Vegetationsfläche.
  • Der maximale Förderbetrag ist auf 12.000 Euro pro Förderobjekt begrenzt.
  • Das Förderprogramm greift ab einer Mindestgröße von 15 m² Netto-Vegetationsfläche.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Gütersloh
Fachbereich Grünflächen
Parkstraße 51
33332 Gütersloh
Telefon: 05241/82-2121
E-Mail-Adresse: gabriele.knabe@guetersloh.de
Internet: www.guetersloh.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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