Förderprogramm: Gemeinde Rosengarten - Förderprogramm Balkonkraftwerke in Rosengarten


Was wird gefördert?

Gefördert werden die Investitionskosten für Balkon-, Fassade- oder Dach-Photovoltaikanlage mit einer Wechselrichterleistung von 600 bis 800 Watt.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hauseigentümer von Wohngebäuden in der Gemeinde Rosengarten sowie mit Hauptwohnsitz gemeldete natürliche Personen der Gemeinde Rosengarten.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung wird für zwei Kategorien von Balkonkraftanlagen angeboten:
  • für Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von 600 Watt: 75 Euro
  • für Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von 601 bis 800 Watt: 100 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Rosengarten
Bremer Straße 42
21224 Rosengarten-Nenndorf
Telefon: 04108/4333-27
E-Mail-Adresse: a.schaeffler@gemeinde-rosengarten.de
Internet: www.gemeinde-rosengarten.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme
Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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