Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Kommunales Energiesparprogramm, Einzelmaßnahmen


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden oder Wohneinheiten in gemischt genutzten Gebäuden in Stuttgart. Voraussetzung ist, dass die Gebäude oder Wohneinheiten

  • vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig geworden sind (Stichtag ist der 31. Dezember des laufenden Jahres; die bisherige bauliche Anlage und die Nutzung spielen dabei keine Rolle)
  • und noch mindestens 30 Jahre Wohnzwecken dienen können.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden :

  • natürliche Personen und Personengemeinschaften (private Gebäudeeigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
  • Contractinggebende: Im Falle des Contractings für Bauteile ist die Vertragslaufzeit auf mindestens 10 Jahre festzusetzen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gebäudeeigentümer*innen können für Einzelmaßnahmen an der Fassade, Dach und Fenstern einen Zuschuss beantragen.
  • Eine Kombination von Einzelmaßnahmen ist möglich. Voraussetzung ist ein ausgestelltes Prüfprotokoll von einem/r anerkannten Energie-Effizienz-Experten.
  • Es gelten folgende Fördersätze:
    • Zuschuss für Fassade: 35 Euro/m² Fassadendämmfläche (U-Wert bis maximal 0,20 W/m²K)
    • Zuschuss für Flach, Steil- und Schrägdäch: 45 Euro/m² Dachdämmfläche (U-Wert bis maximal 0,14 W/m²K)
    • Zuschuss Fenster (Glas einschl. Rahmen): 90 Euro/m² Fensterfläche (Uw-Wert bis maximal 0,85 W/m²K)
    • Zusätzlich zu einer Dachsanierung als Einzelmaßnahme gibt es Zuschüsse für den Einsatz ökologisch zertifizierter Baustoffe nach DIN EN 13171.
  • Die förderfähigen Kosten je Gebäude bei der Sanierung zum Effizienzhaus sind begrenzt auf einmalig 150.000 Euro für Wohngebäude mit einer Wohnung bzw. 125.000 Euro je Förderwohnung für Wohngebäude mit zwei Wohnungen.
Des Weiteren können Gebäudeeigentümer*innen im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus einen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss wird für das erstmalige Erreichen des Effizienzhaus-Standards 70 oder besser gewährt. Kumulierung:
  • Zuschüsse aus Förderprogrammen zur Stadtsanierung und Stadtentwicklung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Dies gilt auch für städtische Förderprogramme des Wohnungsbaus und des Bestandserwerbs.
  • Förderprogramme des Bundes und des Landes zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung können mit dem kommunalen Energiesparprogramm (ESP) kumuliert werden.
  • Eine erneute Förderung von sanierungsbedürftigen Bauteilen und technischen Gebäudeanlagen über das kommunale Energiesparprogramm ist nur möglich, sofern die erste städtische Auszahlung vor mindestens 15 Jahren erfolgt ist.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen / Abteilung Wohnen
Hospitalstraße 8
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/216-81020
E-Mail-Adresse: energiesparprogramm@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Fassadendämmung | Fensteraustausch

Übersicht über alle Förderprogramme
Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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