Förderprogramm: Stadt Weinheim - Klimaschutz-Förderprogramm, Dach- und Fassadenbegrünung


Was wird gefördert?

Gefördert werden Dach- und Fassadenbegrünungen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften und Mieter*innen. Anträge können für private und gewerbliche Grundstücke in Weinheim gestellt werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Dachbegrünungen werden mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Die Förderung beträgt maximal 25 Euro/m². Die Bagatellgrenze liegt bei 100 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro pro Grundstück.
  • Fassadenbegünungen werden mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro pro Grundstück.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Weinheim
Amt für Klimaschutz, Grünflächen und technische Verwaltung
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Telefon: 06201/82-271
E-Mail-Adresse: foerderstelle@weinheim.de
Internet: www.weinheim.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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