Förderprogramm: Stadt Darmstadt - Förderprogramm Photovoltaik (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlagen, als auch Mini-PV-Anlagen ( bekannt als Stecker-Solargeräte), Balkonsolaranlagen oder Balkonkraftwerke.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Privatpersonen
  • Wohneigentümergemeinschaften (WEG)
  • KMU, d.h. kleine und mittlere Unternehmen (beinhaltet selbstständige und freiberuflich tätige Personen, Handwerker*innen, Gewerbebetriebe) mit einem Jahresumsatz bis maximal 50 Mio. EUR und bis 249 Angestellten
  • Vereine, Stiftungen, Organisationen und Körperschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlagen

  • Gefördert wird die Neubeschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
  • Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer*innen, Mieter*innen und Pächter*innen.
  • Die Förderhöhe beträgt 200 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung, ist jedoch auf maximal 6.000 Euro begrenzt.
Mini-PV-Anlage
  • Gefördert wird die Neubeschaffung und Installation von Mini-PV-Anlagen im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Mieter*innen und Pächter*innen.
  • Die Förderhöhe beträgt pauschal 200 Euro für ein Standard-Solarmodul (Systemleistung 200 W – 450 W) bzw. pauschal 400 Euro für zwei Standard-Solarmodule (Systemleistung > 450 W), jedoch maximal 50 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten.
Pro Haushalt kann im Förderzeitraum eine Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage und bis zu zwei Mini-PV-Anlagen mit insgesamt maximal 600 W Einspeiseleistung gefördert werden. Dies gilt jeweils auch für alle weiteren Antragsberechtigten wie WEG, KMU, Stiftungen, Vereine und andere Organisationen. Kumulierung:
  • Eine weitere Förderung derselben Maßnahme durch weitere Stellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist ausgeschlossen. Dies bedingt die Rückforderung der gewährten Fördermittel.
  • Weitere Förderungen von anderen Drittmittelgebern (Bund, Land Hessen) sind förderunschädlich, soweit die kumulierte Gesamtfördersumme den Anschaffungspreis nicht übersteigt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung
Bessunger Straße 125 – Block A
64295 Darmstadt
Telefon: 06151/13-4900
Fax: 06151/13-493
E-Mail-Adresse: klimaschutz@darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

Wann lohnt sich eine Sanierung? Unser kostenloses Sanierungshilfe-PDF unterstützt Sie bei der Entscheidung und gibt praktische Tipps

Jetzt kostenlos erhalten