Förderprogramm: Baden-Württemberg - Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Förderkredit)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen (Aufdach / Fassade / Garage /Carport oder Freifläche) an privaten Wohngebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten.
  • Gefördert wird auch die Anschaffung und Installation von Speichern für den mit der PV-Anlage erzeugten Strom. Dies ist auch als singuläre Maßnahme – also ohne gleichzeitige Anschaffung oder Installation einer PV-Anlage – möglich.

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Investition vornehmen und in einer der Wohneinheiten selbst wohnen. Der/die Antragstellende muss den Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt anmelden.
  • Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als Ganzes. Einzelne WEG-Mitglieder können jedoch für auf sie anteilig entfallende Zahlungsbeträge (zum Beispiel Sonderumlage) eine Förderung beantragen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens, das über Finanzierungsinstitute ausgereicht wird.
  • Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt in der Regel 5.000 Euro.
  • Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kann über das Kombi-Darlehen Wohnen der L-Bank abgedeckt werden.
  • Die Laufzeiten betragen 5 bis 30 Jahre bei bis zu fünf tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für die ersten 10 Jahre.
Kumulierung:
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist zulässig. Zuschüsse mindern die zuwendungsfähigen Kosten.
  • Die Kombination mit einer Einspeisevergütung nach EEG für den mit der PV-Anlage erzeugten Strom ist zulässig.
  • Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maß-nahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß´§ 35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) oder § 35 c EStG (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden), auch nicht bei Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihre Hausbank

Kontakt zum Fördergeber:

L‑Bank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
Telefon: 0711/122-2288
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Batteriespeicher

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