Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher von 2 kWp bis 10 kWp Modulleistung, wenn diese im Stadtgebiet Neuburg installiert werden. Der Stromspeicher muss gemäß Herstellerangabe eine nutzbare Speicherkapazität von mindestens 4 kWh aufweisen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Neuburg an der Donau, die Eigentümer*innen von Gebäuden in der Stadt Neuburg an der Donau sind.
- Ein Anrecht auf Förderung erhalten auch Wohnungseigentümergemeinschaften, soweit deren Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Neuburg an der Donau haben sowie Bewohner*innen von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht.
- Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal in Neuburg an der Donau haben, gewährt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss für Potovoltaikanlagen mit Batteriespeicher beträgt 400 Euro bis 2 kWp Modulleistung plus 100 Euro je weiteres begonnenes kWp Modulleistung.
- Es wird ein Kombinationsbonus bei gleichzeitigem Erwerb eines Elektro-Autos und Errichtung einer Photovoltaikanlage von mindestens 2 kWp Modulleistung auf dem eigenen Gebäude von 500 Euro gewährt.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-2 19
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-3 29
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung