Förderprogramm: Stadtwerke Recklinghausen - Förderprogramm Gas und Strom


Was wird gefördert?

Förderung Erdgas: Gefördert wird:

  • der Einbau einer Erdgas-Brennwertheizung
  • die Neuanschaffung eines Erdgas-Haushaltsgeräts
  • der Einbau einer Gaswärmepumpe und
  • der Einbau eines Erdgas-Blockheizkraftwerks.
Förderung Strom: Gefördert wird:
  • die Anschaffung einer Photovoltaikanlage
  • die Anschaffung einer Stromwärmepumpe
  • die Anschaffung einer elektrisch geregelten Heizungspumpe
  • die Neuanschaffung eine Wallbox
  • die Anschaffung eines Elektro-Fahrrads/E-Bikes sowie
  • die Anschaffung eines E-Rollers.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Klimagas- bzw. Ökostromkund*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Förderung Erdgas: Der Zuschuss beträgt für
  • den Einbau einer Erdgas-Brennwertheizung: 100 Euro
  • die Neuanschaffung eines Erdgas-Haushaltsgeräts: 100 Euro
  • den Einbau einer Gaswärmepumpe: 100 Euro
  • den Einbau eines Erdgas-Blockheizkraftwerks: 333 Euro.
  • Die Voraussetzung ist, dass ab dem Zeitpunkt der Auszahlung für 24 Monate Erdgas von der Stadtwerke Recklinghausen GmbH bezogen wird.
Förderung Strom: Der Zuschuss beträgt für
  • Photovoltaikanlage: 100 Euro
  • Stromwärmepumpe: 100 Euro
  • Heizungspumpe: 50 Euro
  • Wallbox: 100 Euro
  • Elektro-Fahrrad/E-Bike: 50 Euro
  • E-Roller: 50 Euro.
  • Die Voraussetzung ist, dass ab dem Zeitpunkt der Auszahlung für 24 Monate Strom von der Stadtwerke Recklinghausen GmbH bezogen wird.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Recklinghausen
Münsterstraße 22
45657 Recklinghausen
Telefon: 02361/906 80 11
Internet: www.stadtwerke-recklinghausen.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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