Förderprogramm: Hessen - Soziale Wohnraumförderung: Modernisierung von Mietwohnungen
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, insbesondere die Verbesserung
- des Wohnungszuschnittes, zum Beispiel durch Zusammenlegung kleiner Wohnungen zu einer großen Wohnung für kinderreiche Familien
- der Wohnqualität, insbesondere durch den Anbau von Balkonen
- der natürlichen Belichtung und Belüftung
- der energetischen Eigenschaften, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW finanziert werden können
- der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs)
- der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes
- des Schallschutzes
- der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen
- der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze) und
- Ausgaben für modernisierungsbedingte Instandsetzungen.
Förderfähig ist auch die in zeitlicher Verbindung mit der Modernisierung durchgeführte Instandsetzung. Dabei müssen jedoch die Modernisierungsmaßnahmen überwiegen.
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Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: