Förderprogramm: Hessen - Soziale Wohnraumförderung: Modernisierung von Mietwohnungen


Was wird gefördert?

Förderungsfähig ist die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, insbesondere die Verbesserung

  • des Wohnungszuschnittes, zum Beispiel durch Zusammenlegung kleiner Wohnungen zu einer großen Wohnung für kinderreiche Familien
  • der Wohnqualität, insbesondere durch den Anbau von Balkonen
  • der natürlichen Belichtung und Belüftung
  • der energetischen Eigenschaften, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW finanziert werden können
  • der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs)
  • der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes
  • des Schallschutzes
  • der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen
  • der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze) und
  • Ausgaben für modernisierungsbedingte Instandsetzungen.
Förderfähig ist auch die in zeitlicher Verbindung mit der Modernisierung durchgeführte Instandsetzung. Dabei müssen jedoch die Modernisierungsmaßnahmen überwiegen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und Erbbauberechtigtigte von Mietwohnungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, (max. entsprechend der Neubauförderung), sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss von 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens.
  • Die Kosten der Modernisierung sollen mindestens 6.000 Euro je Wohnung betragen.
  • Die geplante Modernisierung muss mindestens vier Wohnungen umfassen.
  • Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Die zu modernisierenden Wohnungen müssen seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sein und nach Abschluss der Modernisierung mit wohnberechtigten Mietern belegt sein bzw. werden. Eine Doppelförderung mit Zuschüssen zum Erwerb von Belegungsrechten ist ausgeschlossen.
  • Der Zinssatz wird im Rahmen der Darlehenszusage individuell für eine Zinsfestschreibungsfrist von 15 Jahren festgelegt. Für die Dauer der Zinsfestschreibung übernimmt das Land Hessen die zu zahlenden Zinsen.
  • Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 30 Jahre. Es wird vom Land Hessen für die Dauer der Laufzeit verbürgt.
  • Der Tilgungssatz beträgt 3,33 Prozent je Jahr.
Kumulierung:
  • Für geförderte Maßnahmen dürfen keine anderen Wohnungsbau- oder Förderungsmittel des Bundes oder des Landes in Anspruch genommen werden.
  • Zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ebenfalls zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der Denkmalpflege, der Städtebauförderungsprogramme, des Dorferneuerungsprogramms und des Landesprogramms „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“.
  • Eine Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes zur Förderung spezieller Modellprojekte ist grundsätzlich gestattet. Dabei ist eine Überfinanzierung auszuschließen.

Kontakt zur Antragstelle:

Wohnungsbauförderstellen der Landkreise

Kontakt zum Fördergeber:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Herr Timo Steinmetz
Telefon: 069/9132 4604
Fax: 069/9132 8 4604
E-Mail-Adresse: timo.steinmetz@wibank.de
Internet: www.wibank.de

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