Förderprogramm: Hansestadt Lüneburg - Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien, Solarkollektoranlagen


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Solaranlagen im Gebiet der Hansestadt Lüneburg.
  • Es werden nur Anlagen gefördert, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen.
  • Antragsberechtigt sind die jeweiligen Eigentümer*innen des Gebäudes, auf bzw. in dem die Anlage installiert werden soll oder eine durch den Eigentümer*in bevollmächtigte Person.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt bei Anlagen mit nicht evakuierten Kollektoren 70 Euro/m², bei Anlagen mit evakuierten (Vakuum-) Kollektoren 100 Euro/m².
  • Für die Förderung von Solarkollektoranlagen gelten die folgenden Obergrenzen pro Anlage:
    • Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhausscheibe: 500 Euro
    • Zweifamilienhaus: 1000 Euro und
    • Mehrfamilienhaus: 500 Euro je Wohneinheit, maximal 1.500 Euro.
Auftragsvergabe und Umsetzung dürfen erst nach Erhalt der Bewilligung erfolgen! Kumulierung: Stehen für die zu fördernden Vorhaben Fördermittel aus anderen Programmen des Bundes oder des Landes oder anderer Institutionen zur Verfügung, können diese neben den Fördermitteln der Hansestadt Lüneburg in Anspruch genommen werden, sofern Vorschriften der anderen Zuschussgeber dem nicht entgegenstehen.

Kontakt zur Antragstelle:

Hansestadt Lüneburg
Stichwort „Förderung Nutzung regenerativer Energien“
Postfach 2540
21315 Lüneburg

Kontakt zum Fördergeber:

Hansestadt Lüneburg
Ordnung, Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität
Am Ochsenmarkt
21335 Lüneburg
E-Mail-Adresse: Foerderung-Klimaschutz@stadt.lueneburg.de
Internet: www.lueneburg.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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