Förderprogramm: Stadtwerke St. Ingbert GmbH - Förderprogramm 2025


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • die Installation von Balkonkraftwerken mit einer Leistung bis maximal 800 Watt
  • die Installation einer elektrischen Wärmepumpe im Versorgungsgebiet der Stadtwerke St. Ingbert
  • geregelte Hocheffizienzpumpen A im Versorgungsgebiet der Stadtwerke St. Ingbert
  • die fachgerechte Installation der Wallbox.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kund*innen der Stadtwerke St. Ingbert GmbH.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss für Balkonkraftwerke beträgt 50 Euro pro Wohnprojekt. Voraussetzung: Energiebezug über zwei Jahre im Sondervertrag. Abnahme durch Stadtwerke St. Ingbert. Vorlage der Rechnung sowie Anmeldung der steckerfertigen Anlage durch einen zugelassenen Installateur.
  • Der einmalige Zuschuss für Wärmepumpen beträgt 250 Euro. Voraussetzung: Energiebezug über 3 Jahre im Sondervertrag für Wärmepumpen sowie Abnahme durch die Stadtwerke St. Ingbert. Vorlage: Originalrechnung.
  • Der einmalige Zuschuss für Heizungspumpen beträgt 50 Euro je Pumpe. Voraussetzung für eine Hocheffizienzpumpe A: Einsatz lediglich zu Heizzwecken. Es darf keine integrierte Pumpe sein. Erforderlich: separate Rechnungsposition.
  • Der Zuschuss für die Wallbox beträgt 100 Euro. Voraussetzung: Energiebezug über 3 Jahre im Sondervertrag. Positive Netzverträglichkeitsprüfung durch die Stadtwerke St. Ingbert, Vorlage Originalrechnung.
  • Der maximale Förderbetrag ist auf 500 Euro je Objekt begrenzt. Es können im Jahr zwei Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke St. Ingbert GmbH
Reinhold-Becker-Straße 1
66386 St. Ingbert
Telefon: 06894/9552-0
E-Mail-Adresse: kundenservice@sw-igb.de
Internet: www.sw-igb.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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