Förderprogramm: Stadt Bonn - Förderprogramm Bestandssanierung


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen an Bestandsgebäuden im Stadtgebiet Bonn, deren Bauantrag bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Das Gebäude muss die Energieklasse F, G oder H aufweisen. Es muss mindestens 50 Prozent der Wohnfläche vermietet sein.
  • Förderfähige Maßnahmen sind:
    • Gebäudehüllfläche: u.a. Dämmung und Austausch von Außenwänden, Dächern, Bodenplatten und Bauteilen gegen unbeheizte Räume (bspw. unbeheizte Keller, Garagen oder Dachböden), Austausch von Fenstern und Türen
    • Gebäudetechnik und Anlagen zur Wärmeerzeugung: u.a. Installation von Wärmepumpen und der Anschluss an Wärmenetze, Einbau von Lüftungsanlagen
  • Energieberatung: Erstellung individueller Sanierungsfahrplan durch ein*en Energieberater*in, Heizlastberechnung durch ein Fachunternehmen zur Prüfung der Eignung und Auslegung einer Wärmepumpe
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FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Eigentümer*innen von privat vermieteten Wohngebäuden. Hierzu gehören Privatpersonen, Genossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses mit einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro pro Gebäude, jedoch nicht mehr als 60 Prozent der Investitionskosten der geförderten Maßnahmen gezahlt.
  • Bonus Worst-Performing-Buildings: Der Status wird über einen Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) der Klasse H nachgewiesen.
  • Bonusförderung für öffentlich geförderten Wohnraum: Wohnungen, die einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen, erhalten einen zusätzlichen Förderbonus in Höhe von 2 Prozent gewährten Förderhöhe für jedes noch verbleibende Zweckbindungsjahr gemäß §22 WFGN NRW. Der Anspruch auf den Förderbonus wird durch die Vorlage der Förderzusage des Amtes für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn nachgewiesen.
Kumulierung:
  • Zuwendungen auf Basis dieser Förderrichtlinie können mit Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen kumuliert werden, soweit dies nach den Bestimmungen der anderen Förderprogramme zulässig ist.
  • Wenn eine Bundesförderung in Anspruch genommen wird, ist der öffentliche Zuschuss der Stadt Bonn anzugeben.
  • Die kumulierten Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln dürfen zusammen die Grenze von 60 Prozent der geförderten Investitionskosten nicht überschreiten, soweit sich nicht aus den anderen in Anspruch genommenen Förderprogrammen eine geringere Grenze ergibt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Bonn
Amt 67-41, Klimaanpassung und -vorsorge
53103 Bonn
Telefon: 0228/77-5495
E-Mail-Adresse: begruenung@bonn.de
Internet: www.bonn.de

Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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