Förderprogramm: Stadt Darmstadt - Förderung Mietwohnungsbau


Was wird gefördert?

Gefördert werden kann der Bau von abgeschlossenen Mietwohnungen im Baubereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die durch

  • Errichtung eines neuen Gebäudes
  • die Beseitung von Schäden an Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand, durch die diese auf Dauer zu Wohnzwecken nutzbar gemacht werden
  • Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden, durch die unter wesentlichem Aufwand neuer Wohnraum geschaffen wird,
  • Änderung von Wohnraum unter wesentlichem Bauwaufwand zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse entstehen.
Bevorzugt gefördert werden Bauvorhaben, die
  • dem Beschluss „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not- Darmstadt handelt“ bezüglich der angestrebten Klimaneutralität der Wissenschaftsstadt Darmstadt gerecht werden und mindestens den Energiestandard KfW40 (Plus) erreichen und
  • im Hinblick auf die demographische Entwicklung eine 100%ige Barrierefreiheit haben.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Grundstücken bzw. Gebäuden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Bei der Förderung handelt es sich generell um eine Komplementärförderung, d.h. dass die städtische Förderung nur zusätzlich zur Landesförderung gewährt wird.
  • Fördermittel des Landes sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die städtische Förderung soll grundsätzlich zur Ergänzung der Landesförderung dienen, darf aber nicht zu einer Überfinanzierung führen.
  • Der Förderbetrag ist pauschaliert und richtet sich nach der Größe bzw. Zimmerzahl der geplanten Wohnungen (siehe Richtlinie).
  • Der städtische Zuschuss dient nicht der Reduzierung des Eigenanteils von mindestens 15 Prozent.
  • Es gelten Belegungs- und Mietpreisbindungen.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Amt für Wohnungswesen - Wohnraumförderung
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Telefon: 06151/13-2738
Fax: 06151/13-3431
E-Mail-Adresse: wohnungsamt@darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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