Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw – Nahwärme- und Nahkältenetze
Was wird gefördert?
Gefördert werden Energieeffiziente Nahwärme- und
Nahkältenetze und Kalte Nahwärmenetze.
- Das Netz muss den Kriterien der Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienz-Richtlinie) entsprechen und der Versorgung Dritter dienen.
- Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Netzes (Energieträger, CO2-Emissionen etc.) sind durch den Netzbetreiber zu veröffentlichen.
- Die bereitgestellte Wärme bzw. Kälte muss:
- bei energieeffizienten Nahwärme- und Nahkältenetzen zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien oder zu mindestens 50 Prozent aus Abwärme oder zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder zu mindestens 50 Prozent durch eine Kombination dieser Maßnahmen stammen
- bei kalten Nahwärmenetzen vorwiegend aus erneuerbaren Quellen oder effizient genutzter Abwärme stammen und das Netz muss eine Übertragungstemperatur von in der Regel bis zu 20 °C aufweisen.
- Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung ist erforderlich.
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Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: