Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw – Förderung von Wärme- und Kältenetzsystemen (Zuwendungen ab 100.000 Euro)


Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • Bau und Erweiterung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen, die über Vorlauftemperaturen von maximal 95 °C verfügen; ausgenommen von der Temperaturanforderung sind Fälle, in denen eine klimaschonende Wärmequelle auf hohem Temperaturniveau vorliegt,
  • dem Wärme- und Kältenetz zugehörige Anlagen zur Auskopplung von unvermeidbarer Abwärme insbesondere aus industriellen und gewerblichen Prozessen sowie zur Gewinnung von Wärme aus Gewässern wie Flüssen und Seen (Aquathermie), Grubenwasser, der Tiefen Geothermie, Abwasser und der thermischen Abfallbehandlung,
  • thermische Speicher in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen oder zum Transport von Wärme,
  • Wärme- und Kälteleitungen zur Über- und Unterquerung von Gewässern und Infrastruktureinrichtungen,
  • Leitungen zur Verbindung von vorhandenen, bisher unverbundenen und getrennt versorgten Wärme- und Kältenetzen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit, des Klimaschutzes und beziehungsweise oder der Energieeffizienz,
  • Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung, zum Transport und zur Verteilung von Wärme und Kälte sowie dazu erforderliche intelligente Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (MSR) in einem Wärme- oder Kältenetzsystem,
  • energieeffiziente Wärmenetze und Verbindungen zur Erschließung unvermeidbarer Abwärme und Großwärmepumpen zur Versorgung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzen.
  • Studien zum Bau, zur Erweiterung sowie Modernisierung von energieeffizienten Wärme- und Kältenetzsystemen sowie zur zugehörigen Erhöhung der Energieeffizienz und Verbesserung des Klimaschutzes nach fachlicher Prüfung durch das für Energie und Klimaschutz zuständige Ministerium.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen einschließlich kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • große Unternehmen einschließlich kommunale Unternehmen und Einrichtungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
  • Investitionskosten für den Bau und die Erweiterung oder die Modernisierung von energieeffizienten Fernwärme- und beziehungsweise oder Fernkältesystemen:
    • kleine Unternehmen: maximal 50 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben
    • mittlere Unternehmen: maximal 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben
    • große Unternehmen: maximal 30 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben
  • Investitionen, bei denen ausschließlich erneuerbare Energiequellen, Abwärme oder eine Kombination aus beiden, einschließlich der KWK aus erneuerbaren Quellen, zum Einsatz kommen:
    • kleine Unternehmen: maximal 65 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben
    • mittlere Unternehmen: maximal 55 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben
    • große Unternehmen: maximal 45 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben
  • Wird eine zu fördernde Großwärmepumpe zu 100 Prozent mit Strom oder Gas aus erneuerbaren Energiequellen betrieben, ist eine Erhöhung der Beihilfeintensität um 15 Prozentpunkte möglich:
    • kleine Unternehmen: maximal 65 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben
    • mittlere Unternehmen: maximal 55 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben
    • große Unternehmen: maximal 45 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben
  • Bei Studien oder Beratungsleistungen, die sich auf Investitionen in energieeffiziente Fernwärme- und Fernkältesysteme beziehen:
    • kleine Unternehmen: maximal 80 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben
    • mittlere Unternehmen: maximal 70 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben
    • große Unternehmen: maximal 60 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben

Kontakt zur Antragstelle:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Kontakt zum Fördergeber:

Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

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