Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Photovoltaik


Was wird gefördert?

Gefördert werden bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden:

  • Beratungs- und Planungsleistungen zum Thema Photovoltaik
  • der Einbau des für die Umsetzung von Mieterstrommodellen erforderlichen Systems
  • er Kauf und die anschließende Installation von steckbaren Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräten (auch Stecker-Solar-Geräte, PV-Balkonmodule oder Plug-and-Play-Anlagen) bis zu einer Leistung von 800 Watt Peak (Wp) je Wohneinheit.


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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer*innen sowie diesen gleichgestellte Personen (z. B. Erbbaurechtsnehmer*innen, Nießbrauchsberechtigte Personen) des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Photovoltaikberatung: Die Förderung beträgt 60 Prozent des Beratungshonorars und maximal 3.000 Euro für Gebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten beziehungsweise 15.000 Euro (9.000 Euro für Anträge, die vor dem 11. Juni 2025 gestellt wurden) für Gebäude ab drei Wohneinheiten beziehungsweise für Nichtwohngebäude. In Abhängigkeit von der Vorsteuerabzugsberechtigung der antragstellenden Person ist das Brutto- oder Nettoberaterhonorar der/des Berater*in förderfähig.
  • Mieterstrom: Die Förderung beträgt 200 Euro/ kWp Leistung der dazugehörige PV-Anlage. Förderfähig sind alle Kosten zur Umsetzung des Mieterstrommodells inkl. Umfeldmaßnahmen, sowie der Kosten für die im Rahmen des Mietstrommodells neu errichtete PV-Anlage.
  • Stecker-Solar-Geräte (SSG): Der Fördersatz beträgt 0,40 Euro je Wp, bis 800 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Kumulierung:
  • Wenn gleichzeitig Fördermittel aus dem FKG und aus Förderprogrammen Dritter in Anspruch genommen werden, müssen die Vorgaben aus den anderen Förderprogrammen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel eingehalten werden.
  • Die kumulierten Fördermittel dürfen – ungeachtet der Vorgaben in den Förderprogrammen Dritter – insgesamt die Herstellungs- oder Anschaffungskosten (je nach Vorsteuerabzugsberechtigung brutto oder netto) für die geförderten Anlagen und Maßnahmen nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
E-Mail-Adresse: fkg.rku@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/fkg

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk

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