Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Begrünung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle freiwilligen Maßnahmen, die der gärtnerischen Gestaltung von Innenhöfen und Vorgärten, der Begrünung von Dächern und Fassaden oder der Entsiegelung von Flächen dienen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Maßnahmen müssen zu einem Gebäude mit mindestens vier Wohneinheiten gehören. Die Höfe und begehbaren Dächer müssen mindestens vier Wohneinheiten zur Nutzung zur Verfügung stehen.
  • Extensive Begrünung kann auf allen Dächern gefördert werden, sofern die Maßnahme freiwillig ist und keine Auflage aus der Freiflächengestaltungssatzung darstellt. Sanierungen von bereits begrünten Dächern können gefördert werden, wenn das Gebäude vor 1996 erstellt wurde. Die Substratdicke muss mindestens 8 cm betragen.
  • An Gewerbebauten können Entsiegelungsmaßnahmen, Begrünungen von Fassaden und Dächern, Baumpflanzungen und naturnahe Gestaltung von Freiflächen gefördert werden.
  • Privatpersonen (Hausgemeinschaften, Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften) und Genossenschaften werden vorrangig vor anderen juristischen Personen (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften etc.) gefördert.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Hausgemeinschaften, Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften) und Genossenschaften sowie juristischen Personen (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften etc.).

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert wird durch einen einmaligen Zuschuss.
  • Förderwürdig sind die gesamten Kosten der Maßnahme z. B. Entrümpelungen, Abbruch von Nebengebäuden oder Hofmauern, Verlegung von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen etc., gärtnerische Gestaltung oder die Begrünung sowie Nebenkosten, die für die fachliche Betreuung der Maßnahmen anfallen, wie z. B. die Kosten für Planung und Bauleitung, die erforderlichen Auslagen etc.
  • Für die gärtnerische Gestaltung von Innenhöfen, Vorgärten und begehbaren Dächern mit intensiver Begrünung beträgt der Zuschuss 50 Prozent der als förderwürdig anerkannten Kosten, im Höchstfall jedoch 100 Euro/m².
  • Für die extensive Begrünung von Dächern beträgt der Zuschuss 50 Prozent der als förderwürdig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 25 Euro/m².
  • Für die Begrünung von Fassaden, die Auswirkungen zum Straßenraum haben (z. B. im öffentlichen Gehwegbereich), beträgt der Zuschuss 50 Prozent der als förderwürdig anerkannten Kosten für Vorbereitung, Herstellung und Rankgerüste und 100 Prozent der Pflanzkosten.
  • Für die Begrünung aller anderen Fassaden beträgt der Zuschuss jeweils 50 Prozent der als förderwürdig anerkannten Kosten für Vorbereitung, Herstellung, Rankgerüste und Pflanzkosten.
  • Für Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen beträgt der Zuschuss 30 Prozent der als förderwürdig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 40 Euro/m².
  • Für die Anlage naturnaher Flächen an Gewerbebauten beträgt der Zuschuss 40 Euro/m², für die Pflanzung von Bäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 bis 22 cm beträgt der Zuschuss 375 Euro pro Baum.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
Telefon: 089/233-37962
E-Mail-Adresse: begruenung-foerdern.rku@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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