Förderprogramm: Stadt Kleve - Förderung von Dachbegrünung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen der Dachbegrünung auf Bestandsgebäuden und An- und Umbauten. Einmalig gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die die ökologische Situation oder die Wohn- und/oder Arbeitsbedingungen nachhaltig und langfristig verbessern.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte von Gebäuden, baulichen Anlagen, Wohnungen und Grundstücken im räumlichen Geltungsbereich der Richtlinien.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Zuwendungen zur Dachbegrünung werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
- Die Bagatellgrenze beträgt 300 Euro pro zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Der Förderanteil der förderfähigen Kosten beträgt 50 Prozent jedoch höchstens 2.000 Euro.
- Bei Eigenleistungen - und wenn eine nachgewiesene Qualifikation vorliegt - werden 60 Prozent der Materialkosten gefördert, höchstens jedoch 2.000 Euro.
- Bei Extensivbegrünungen in Kombination mit solarer Energiegewinnung werden 100 Prozent der Mehrkosten für die Befestigung der Anlage bis maximal 10 Euro/m² Bruttokollektorfläche/-modulfläche, jedoch höchstens 2.000 Euro pro Maßnahme bezuschusst.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Kleve
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Telefon: 02821/84-0
Fax: 02821/84-710
E-Mail-Adresse: stadt-kleve@kleve.de
Internet: www.kleve.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung