Förderprogramm: Stadt Kiel - Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden und Neubauten ab 20 m² Nettovegetationsfläche (etwa Carportgröße).
- Bezuschusst werden alle anfallenden Planungs-, Material- und Baukosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab der Oberkante der Dachabdichtung entstehen (einschließlich Pflanzen).
- Gefördert werden boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen an Neu- und Bestandsgebäude.
- Bezuschusst werden alle anfallenden Planungs-, Material- und Durchführungskosten, die im direkten Zusammenhang mit der Fassadenbegrünung stehen, darunter fallen bspw. Rankhilfen, Pflanzgefäße, Pflanzen sowie bei bodengebundenen Systemen die dafür erforderliche Entsiegelung.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen/Erbbauberechtigte/sonstige Verfügungsberechtigte von Gebäuden in der Landeshauptstadt Kiel.
Beschreibung des Förderprogramms:
Dachbegrünung:
- Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten als einmaliger Zuschuss.
- Bei einem extensiv begrünten Dach werden maximal 25 Euro/m² und maximal 7.500 Euro pro Gebäude bezuschusst, bei einem intensiv begrünten Dach maximal 50 Euro/m² und maximal 10.000 Euro pro Gebäude.
- Die Fertigstellungspflege wird im Rahmen des maximalen Förderzuschusses bis zu 12 Monate nach dem Einbringen der Pflanzen/der Aussaat gefördert.
- Pro Objekt kann nur ein Antrag gestellt werden. Nebengebäude sind als Teil des Hauptgebäudes zu sehen.
- Auf besonderen Antrag wird ein Förderzuschlag in Höhe von 10 Euro/m² für den Mehraufwand durch Befestigungen von Anlagen für solare Energiegewinnung (PV) bei einem Solar-Gründach gewährt.
- Die Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten als einmaliger Zuschuss und beträgt maximal 5.000 Euro pro Gebäude.
- Die Fertigstellungspflege wird im Rahmen des maximalen Förderzuschusses bis zu 24 Monate nach Neupflanzung gefördert.
- Eine Kumulierung (Kombination) mit anderen Zuschuss-/Förderprogrammen bis zur vollständigen Kostendeckung ist zulässig, sofern in diesen kein Kumulierungsverbot festgesetzt ist.
- Bei einer möglichen Kumulierung der Programme darf die Fördersumme nicht die tatsächlich entstandenen Kosten übersteigen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 108
24103 Kiel
Telefon: 0431/901-3736
E-Mail-Adresse: Baerbel.Laarmann-Ackermann@kiel.de
Internet: www.kiel.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung