Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude – Kredit (261), KfW-Effizienzhaus 40
Was wird gefördert?
- Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmenden energetischen Standard eines Effizienzhaus 40 oder 40 EE erreichen.
- Eine "Effizienzhaus EE"-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
- Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Finanziert werden bis zu 100 Prozent der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang der Sanierung von Effizienzhäusern, maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit bzw. 150.000 Euro pro Wohneinheit für EE-Klasse.
- Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren
- bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
- bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahre.
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei endfälligen Krediten werden die Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart.
- Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge fällig. Danach wird der Kredit monatlich in Annuitäten oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt.
- EH 40: 20 Prozent Tilgungszuschuss von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 24.000 Euro
- EH 40 EE-Klasse: 25 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag, bis zu 37.500 Euro
- Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus: maximaler Kreditbetrag 10.000 Euro je Vorhaben, Tilgungszuschuss 50 Prozent, bis zu 5.000 Euro
- Eigentumswohnung: maximaler Kreditbetrag 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, Tilgungszuschuss 50 Prozent, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
- Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten: maximaler Kreditbetrag 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, Tilgungszuschuss 50 Prozent, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben.
- Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) beträgt der Extra-Tilgungszuschuss 10 Prozent.
- Für eine serielle Sanierung wird ein Extra-Tilgungszuschuss von 10 Prozent gewährt. Bei der seriellen Sanierung handelt es sich um die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Die abseits der Baustelle vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort deutlich reduziert. Der Bonus wird gewährt, wenn mit dieser Bauweise das Gebäude so saniert wird, dass die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erreichet wird (im Falle eines WPB sind es 10 Prozent).
- Die Kombination einer BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
- Eine Kombination (gleichzeitige Inanspruchnahme für unterschiedliche förderfähige Kosten) von BEG und einer Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist zulässig. Eine Kumulierung (also gleichzeitige Inanspruchnahme für dieselben förderfähigen Kosten) durch BEG und KWKG ist nicht möglich. Für die Komponenten, die in BEG und KWKG förderfähig sind, muss sich demnach für eine der beiden Förderungen entschieden werden.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | label_daemmung_passivhaus | Dämmung der oberen Geschossdecke | label_effizienzhaus