Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw, Programmbereich Emissionsarme Mobilität, Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater. Umsetzungskonzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:

  • Beschaffung von mindestens fünf reinen batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
  • Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort
  • Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeuges der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich

  • Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen-und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmer
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
  • Für die Antragsberechtigten: natürliche Personen mit Eigentum in Garagen-und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmer, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts beträgt die Förderhöhe für Konzepte mit Bezug zu:
    • den Fahrzeugklassen M1, N1: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro
    • Ladeinfrastruktur: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro
    • schweren Nutzfahrzeugen und Bussen (Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeuge): 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro.
  • Für die Antragsberechtigten: Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben beträgt die Förderhöhe für Konzepte mit Bezug zu:
    • den Fahrzeugklassen M1, N1: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 80.000 Euro
    • Ladeinfrastruktur: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 80.000 Euro
    • schweren Nutzfahrzeugen und Bussen (Fahrzeugklassen N2, N3, M3 und Sonderfahrzeuge): 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 80.000 Euro.
  • Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.

Kontakt zur Antragstelle:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1928
E-Mail-Adresse: progres.emob@bra.nrw.de
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand
und Energie des Landes NRW
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/837-1001
Internet: www.wirtschaft.nrw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Beratung zu Elektromobilität

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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