Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude – Kredit (261), KfW-Effizienzhaus 70

Was wird gefördert?

  • Als investive Maßnahmen werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude gefördert, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses für Neubauten erreichen.
  • Gefördert wird die Effizienzhaus-Stufe: Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit (NH)
  • Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) bestätigt.
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der maximale Kreditbetrag für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon werden 5 Prozent als Tilgungs­zuschuss, also maximal 6.000 Euro gewährt.
  • Folgende Laufzeitvarianten stehen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
    • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahre.
  • Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei endfälligen Krediten werden die Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit fest vereinbart.
  • Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge fällig. Danach wird der Kredit monatlich in Annuitäten oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt.
Zusätzlich wird die Baubegleitung mit einem zusätz­lichen Kredit­betrag und Tilgungs­zuschuss gefördert:
  • Ein- und Zweifamilien­haus, Doppel­haus­hälfte und Reihenhaus: maximaler Kreditbetrag 10.000 Euro je Vorhaben, Tilgungszuschuss 50 Prozent, bis zu 5.000 Euro
  • Eigentumswohnung: maximaler Kreditbetrag 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, Tilgungszuschuss 50 Prozent, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
  • Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten: maximaler Kreditbetrag 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 40.000 Euro je Vorhaben, Tilgungszuschuss 50 Prozent, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben.
  • Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) beträgt der Extra-Tilgungszuschuss 10 Prozent.
  • Für eine serielle Sanierung wird ein Extra-Tilgungszuschuss von 10 Prozent gewährt. Bei der seriellen Sanierung handelt es sich um die energetische Sanierung von be­stehen­den Gebäuden unter Ver­wen­dung abseits der Bau­stelle vor­ge­fertigter Fassaden- bzw. Dach­elemente sowie deren Montage an be­stehende Gebäude. Die abseits der Bau­stelle vor­gefer­tigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vor­fertigungs­grad auf, dass sich im Vergleich zur her­kömm­lichen Sanierung der hand­werkliche Aufwand vor Ort deutlich redu­ziert. Der Bonus wird gewährt, wenn mit dieser Bauweise das Gebäu­de so saniert wird, dass die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erreichet wird (im Falle eines WPB sind es 10 Prozent).
Kumulierung:
  • Die Kombination einer BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.
  • Eine Kombination (gleichzeitige Inanspruchnahme für unterschiedliche förderfähige Kosten) von BEG und einer Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist zulässig. Eine Kumulierung (also gleichzeitige Inanspruchnahme für dieselben förderfähigen Kosten) durch BEG und KWKG ist nicht möglich. Für die Komponenten, die in BEG und KWKG förderfähig sind, muss sich demnach für eine der beiden Förderungen entschieden werden.

Kontakt zur Antragstelle:

Ihr Kreditinstitut

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Dachdämmung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | label_effizienzhaus

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