Förderprogramm: Technische Werke Schussental GmbH - Energieberatung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird eine professionelle Energieberatung.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung einer Energieberatung wird nach Vorlage der Förderunterlagen sowie der Rechnung des Beraters (Achtung: Die Beratung darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen) und nach Abschluss eines Strom- oder Gasliefervertrages über 3 Jahre mit der TWS bzw. der Verlängerung eines bestehenden Vertrages um drei Jahre geleistet. Ausgenommen sind Online-, Rahmen- sowie Bündelverträge.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 10 Prozent der Kosten (maximal 100 Euro).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG
Schussenstraße 22
88212 Ravensburg
Telefon: 0751/804-4980
Fax: 0751/804-1304
E-Mail-Adresse: info@tws.de
Internet: www.tws.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Nahwärme / Fernwärme | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | BHKW | Photovoltaik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Brennstoffzellen-Heizung