Förderprogramm: KfW - Einbruchschutz (Förderkredit/Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- einbruchhemmenden Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
- Alarmanlagen
- Smartphone-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Personen, die in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investieren.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Finanzierung als Kredit mit dem Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159): 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximaler Kreditbetrag 50.000 Euro pro Wohneinheit.
- Finanzierung als Zuschuss mit dem Programm Einbruchschutz (455-E): bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal bis 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit.
- Energetische Sanierung von Fenster, Balkon- und Terrassentüren: Programme Energieefffizient Sanieren als Kredit (151, 152) oder Zuschuss (430).
- Kombination: Im Programm Altersgerecht Umbauen werden parallel zum Einbruchschutz Maßnahmen zur Barrierereduzierung gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung