Förderprogramm: Stadt Buchholz in der Nordheide - Förderprogramm Stadtklima Buchholz (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden:
- Gebäudecheck: Thermografie, Energieberatungsbericht, Baubegleitung gemäß Richtlinie der KfW
- Maßnahmen zur Sanierung der Gebäudeaußenhaut (nach gültiger EnEV): Fenster und Türen, Dämmung der Außenwände, Dämmung des Daches, Dämmung von Keller- bzw. oberer Geschossdecken
- Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien: Solarkollektoranlage zur Warmwasseraufbereitung, Brennwert-Therme mit Solarthermie zur Heizungsunterstützung und Warmwasseraufbereitung, Holzpellet- bzw. Scheitholzheizungsanlage, Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung, Stromspeicher in Ergänzung zu bestehenden oder neuen Photovoltaikanlagen, Luft-Wärmepumpen in Kombination mit Gas-Brennwert- Gerät und Photovoltaikanlage.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte von Wohngebäuden sind, an denen Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
- Sollen Maßnahmen an Gebäuden oder auf Grundstücken Dritter durchgeführt werden, so ist eine Einverständniserklärung der Eigentümer*innen vorzulegen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Gebäudecheck:
- Thermografie 100 Euro
- Energieberatungsbericht 250 Euro
- Baubegleitung gemäß Richtlinie der KfW 250 Euro
- Maßnahmen zur Sanierung der Gebäudeaußenhaut
- Fenster, Türen: bis zu 10 Prozent der Bausumme, maximal 750 Euro
- Fassade: bis zu 10 Prozent der Bausumme, maximal 1.000 Euro
- Dach: bis zu 10 Prozent der Bausumme, maximal 1.000 Euro
- Decken: bis zu 10 Prozent der Bausumme, maximal 250 Euro
- Zusätzlich be Erreichen der Energieeffizienzkennwerte gemäß der technischen Mindestbestimmungen der KfW 250 Euro
- Bei der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe (z.B. Mineralwolle, Holzfasern, Zellulose, Hanf, Lehm) Bonus von 250 Euro
- Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien:
- Solarkollektoranlage zur Warmwasseraufbereitung 650 Euro
- Brennwert-Therme mit Solarthermie zur Heizungsunterstützung und Warmwasseraufbereitung 650 Euro
- Holzpellet- bzw. Scheitholzheizungsanlage 650 Euro
- Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung 650 Euro
- Stromspeicher in Ergänzung zu bestehenden oder neuen Photovoltaikanlagen 500 Euro
- Luft-Wärmepumpen in Kombination mit Gas-Brennwert-Gerät und Photovoltaikanlage 650 Euro
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Buchholz in der Nordheide
Rathausplatz 1
21244 Buchholz
Herr David Quinque
Telefon: 04181/214-525
Fax: 04181/214-8525
E-Mail-Adresse: david.quinque@buchholz.de
Internet: www.buchholz.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Photovoltaik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung