Förderprogramm: Hamburg - Energetische Modernisierung (A) (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die energetische Modernisierung von Mietwohnungen in Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten und Wohneinrichtungen gemäß §2 Abs. 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), deren Baugenehmigung älter ist als 20 Jahre.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Anträge können von Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigten gestellt werden. Die Maßnahmen dürfen nicht ohne Zustimmung der Wohnungsbaukreditanstalt begonnen werden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung ist modular aufgebaut. Es gibt verpflichtende Grundmodule, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden können.

  • Grundmodule:
    • Qualitätssicherung Backstein
    • Energieberatung: 730 Euro/Gebäudebilanz
    • Qualitätssicherung Energie (QS-E): 1.940 Euro/Gebäudebilanz
    • Optimierung der Heizungsanlage
    • Energetische Modernisierungsmaßnahmen ohne Mietpreisbindung
      • Stufe 1: Endenergiebedarf ≤ 90 kWh/m²a: Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit 0,291 Euro, Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit 0,291 Euro
      • Stufe 2: Endenergiebedarf ≤ 75kWh/m²a: Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit 0,408 Euro, Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit 0,408 Euro
      • Stufe 3: IFB-Effizienzhaus 70 im Bestand: Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit 0,641 Euro, Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit 0,641 Euro
      • Stufe 4: IFB-Effizienzhaus 55 im Bestand: Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit 0,874 Euro, Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit 0,874 Euro
      • Stufe 5: IFB-Effizienzhaus 40 im Bestand: Zuschuss 280 Euro/m² Wohnfläche
      • Stufe 6: IFB-Passivhaus im Bestand: Zuschuss 280 Euro/m² Wohnfläche
      • Stufe 7: IFB-Niedrigstenergie-Haus im Bestand: Zuschuss 300 Euro/m² Wohnfläche
      • Stufe 8: IFB-Effizienzhaus-Plus im Bestand: 325 Euro/m² Wohnfläche.

  • Ergänzungsmodule
    • Nachhaltige Dämmstoffe: 13 Euro/m² Bauteilfläche
    • Lüftungsanlagen: Stufe 1-4 bis 2.440 Euro, Stufen 5-8 35 Euro/m² Wohnfläche
    • Backsteinfassaden: zwischen 70 und 120 Euro/m² Fassade
    • Barrierefreie Zuwegung: 1.240 Euro/entfallener Stufe
    • Energetische Modernisierungsmaßnahmen mit Mietpreisbindung
      • Stufe 1: Endenergiebedarf ≤ 90 kWh/m²a: Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit 0,437 Euro, Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit 0,437 Euro
      • Stufe 2: Endenergiebedarf ≤ 75kWh/m²a: Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit 0,612 Euro, Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit 0,612 Euro
      • Stufe 3: IFB-Effizienzhaus 70 im Bestand: Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit 0,962 Euro, Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit 0,962 Euro
      • Stufe 4: IFB-Effizienzhaus 55 im Bestand: Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf je kWh/a mit 1,311 Euro, Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf je kWh/a mit 1,311 Euro
      • Stufe 5: IFB-Effizienzhaus 40 im Bestand: Zuschuss 420 Euro/m² Wohnfläche
      • Stufe 6: IFB-Passivhaus im Bestand: Zuschuss 420 Euro/m² Wohnfläche
      • Stufe 7: IFB-Niedrigstenergie-Haus im Bestand: Zuschuss 450 Euro/m² Wohnfläche
      • Stufe 8: IFB-Effizienzhaus-Plus im Bestand: 488 Euro/m² Wohnfläche

    • Der für die Stufe 1 bis 4 gewährte Zuschuss wird verteilt auf 6 gleiche Raten über einen Zeitraum von 6 Jahren ausgezahlt. Alternativ kann eine degressiv gestaffelte Zuschussverteilung gewählt werden. Die Auszahlung erfolgt dann vom 1. bis 2. Jahr in Höhe von 25 Prozent, vom 3. bis 4. Jahr in Höhe von 15 Prozent und vom 5. bis 6. Jahr in Höhe von 10 Prozent des Zuschusses.
    • Der bei Stufe 5 bis 8 gewährte Zuschuss wird auf 10 gleiche Raten verteilt und über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt.
    Kumulierung: Eine Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich. Ergibt sich infolge der Kumulierung von Zuschüssen und Tilgungszuschüssen für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote über die zulässige Förderquote hinaus, werden die Landesmittel entsprechend gekürzt.

    Kontakt zur Antragstelle:

    siehe Fördergeber

    Kontakt zum Fördergeber:

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
    Besenbinderhof 31
    20097 Hamburg
    Jeanette Rieckmann, Petra Merten
    Telefon: 040/24846-242
    Fax: 040/24846-432
    E-Mail-Adresse: modernisierung@ifbhh.de
    Internet: www.ifbhh.de

    Weitere Informationen:

    Förderrichtlinie
    Erläuterungen
    Antragsformular
    KfW-Förderung
    BAFA-Förderung

    Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

    Fassadendämmung | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Nahwärme / Fernwärme | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Einbau Solarthermieanlage | Wärmepumpe | Photovoltaik | Fensteraustausch | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Kellerdeckendämmung | Altersgerecht Umbauen | Erneuerbare Energien Hybridheizung

    Übersicht über alle Förderprogramme

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