Förderprogramm: Landkreis Gießen - Förderprogramm „Klimageld“


Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Wärmedämmmaßnahmen
  • der Austausch von Fenstern, Fenstertüren, Außentüren sowie der Haustür
  • der CO2-sparende Austausch von Anlagen zur Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser
  • der hydraulische Abgleich einer Zentralheizungsanlage
  • die Beratung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans
  • die Erstellung eines Gutachtens durch einen Energieberater für Baudenkmäler.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts) sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)) von Wohnhäusern innerhalb des Gebietes des Landkreises Gießen.
  • Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen in deren Eigentum sich die Gebäude befinden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert wird die durch die Maßnahme erreichte Einsparung an CO2.
  • Die Einsparung entspricht der Differenz zwischen der Emissionsmenge vor und nach Durchführung der geförderten Maßnahme für die Nutzungsdauer der geförderten Maßnahmen.
  • Die vermiedene Tonne CO2 wird mit 65 Euro gefördert.
Kumulierung: Die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme ist zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landkreis Gießen
Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Telefon: 0641/93 90-1443, -1567
E-Mail-Adresse: wohnbaufoerderung@lkgi.de
Internet: www.lkgi.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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