Förderprogramm: Stadt Bonn - Förderprogramm Solares Bonn
Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a.
- Modul 1: „Macht die Dächer voll“-Förderung: Erwerb und Installation inklusive dazugehöriger Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen auf Dächern von Bestandsgebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten im Fall der Dachvollbelegung mit Photovoltaik.
- Module 2-6: Gebäude-PV Intensivförderung: Erwerb und Installation inklusive dazugehöriger Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen auf Dächern von Wohngebäuden ab vier Wohneinheiten, sowie im geförderten Wohnungsbau, an Gebäudefassaden, auf Denkmalgebäuden und auf Nicht-Wohngebäuden.
- Modul 10: Dachbegrünung und PV: Die kombinierte Nutzung eines Daches für Photovoltaik und mindestens extensive Dachbegrünung auf derselben Fläche. Bei der Kombination mit Dachbegrünung ist es Bedingung, dass die Dachbegrünung dauerhaft funktionsgerecht erhalten bleibt, beispielsweise durch eine Aufständerung der PV-Module.
- Modul 11: PVT-Kollektoren: Photovoltaik-Thermie-Kollektoren (PVT) dienen zur Produktion von Solarstrom und solarer Wärme auf derselben Fläche und werden sowohl auf Dächern als auch an Fassaden gefördert.
- Modul 12: Solarthermie: Solarthermie-Anlagen auf Dächern und an Fassaden von Bestandsgebäuden werden gefördert, wenn sie nicht nur zur Warmwasserbereitung, sondern auch zur Heizungsunterstützung eingesetzt werden.
- Modul 13: Stecker-Photovoltaik-Geräte: Stecker-Solargeräte am Balkon, auf Terrassen, an Fassaden und im Garten (jedoch nicht auf Gebäude- oder Garagendächern) werden gefördert, wenn die verwendeten Mikro-Wechselrichter die laut Gesetzgeber bzw. technischen Anschlussregeln des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) maximal zulässige Einspeiseleistung auf Wechselstromseite (= AC-seitig) nicht überschreiten.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Private und gewerbliche Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte (Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, Vereine)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Pächter*innen bzw. Mieter*innen von Gebäudeflächen (Dach- bzw. Fassadenflächen) zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen (z.B. durch BürgerEnergie-Genossenschaften, Mieter*innen im Gebäude)
- Mieter*innen von Wohnungen, soweit eine Förderung von Stecker-Solargeräten (Balkonkraftwerken) beantragt wird.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Zuwendung erfolgt in Form eines zweckgebundenen Zuschusses.
- Die maximale Förderhöhe liegt pro Objekt bei maximal 25.000 Euro.
- Bei Objekten, die in die Denkmalliste der Stadt Bonn als Baudenkmäler eingetragen sind, beträgt die maximale Förderhöhe 27.500 Euro, soweit nachgewiesen wird, dass für eine besondere denkmalgerechte, insbesondere farb- bzw. materialangepasste Ausführung Mehrkosten von mindestens 20 Prozent gegenüber einer Standardausführung entstanden sind.
- Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Modul 1: „Macht die Dächer voll“-Förderung: 100 Euro/kWp
- Modul 2: Photovoltaik auf Dächern von Wohngebäuden ab 4 Wohneinheiten: 300 Euro/kWp
- Modul 3: Photovoltaik im geförderten Wohnungsbau: 300 Euro/kWp, Bonus 200 Euro für jedes volle noch verbleibende Zweckbindungsjahr
- Modul 4: Photovoltaik an Fassaden: 300 Euro/kWp
- Modul 5: Denkmalgerechte Photovoltaik: 200 Euro/kWp
- Modul 6: Photovoltaik auf Nicht-Wohngebäuden (z.B. Bürogebäude, Gewerbehallen): 200 Euro/kWp
- Modul 10: Bonus für kombinierte Nutzung von Photovoltaik und mindestens extensiver Dachbegrünung: + 100 Euro/kWp
- Modul 11: Kombinierte Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik in PVT-Anlagen auf Dächern und an Fassaden: 300 Euro/kWp, Bonus bei PVT-Kombination mit Wärmepumpe + 1.000 Euro
- Modul 12: Solarthermieanlagen mit Heizungsunterstützung auf Dächern und an Fassaden: 150 Euro/m² Absorberfläche.
- Modul 13: Balkonkraftwerk: Für Haus-/Wohnungs-Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte: 300 Euro/kW Einspeiseleistung, dabei maximal 30 Prozent des Rechnungspreises, für in Bonn gemeldete Mieter*innen: 600 Euro/kW Einspeiseleistung, dabei maximal 60 Prozent des Rechnungspreises und bei Vorlage des gültigen Bonn-Ausweis: 800 Euro/kW Einspeiseleistung, dabei maximal 90 Prozent des Rechnungspreises.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Bonn
Amt 67-41, Klimaanpassung und -vorsorge
53103 Bonn
Telefon: 0228/77-5495
E-Mail-Adresse: klimafoerderung@bonn.de
Internet: www.bonn.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Photovoltaik | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Gebäudebegrünung | Balkon-Kraftwerk