Förderprogramm: KfW - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Kommunen – Kredit (264)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind ausschließlich Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
- Nichtwohngebäude (NWG)
- Sanierung zum Effizienzgebäude (NWG): Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Folgende Standards werden gefördert:
- Effizienzgebäude Denkmal, Denkmal EE oder Denkmal NH
- Effizienzgebäude 70, 70 EE oder 70 NH
- Effizienzgebäude 55, 55 EE oder 55 NH
- Effizienzgebäude 40, 40 EE oder 40 NH.
- Wohngebäude (WG)
- Sanierung zum Effizienzhaus (WG):
- Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen. Folgende Standards werden gefördert:
- Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal EE
- Effizienzhaus 85 oder 85 EE
- Effizienzhaus 70 oder 70 EE
- Effizienzhaus 55 oder 55 EE
- Effizienzhaus 40 oder 40 EE
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung (NWG und WG)
- Gefördert werden die nicht-investiven Maßnahmen:
- energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen m Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzgebäuden/Effizienzhäusern
- für ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse/ Effizienzhaus mit NH-Klasse: Nachhaltigkeitszertifizierungen und die damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen einer geförderten Maßnahme, sofern diese von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sind. Das Zertifikat bestätigt die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG).
- Eine "Effizienzgebäude EE"-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
- Eine "Effizienzgebäude NH"-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzgebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels "Nachhaltiges Gebäude" bestätigt.
- Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle
Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: