Förderprogramm: Stadt Würzburg - Elektromobilität (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Es gibt zwei Fördermodule:
- Modul 1| Lastenpedelecs (Tretunterstützung bis maximal 25 km/h), die für eine Zuladung von mindestens 40 kg und höchstens 150 kg zugelassen sind und einen verlängerten Radstand inkl. Transportmöglichkeit aufweisen oder über Transportmöglichkeitenverfügen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.
- Modul 2 | Umstiegsprämie für die Abschaffung eines PKW oder Kleinkraftrad mit konventionellem Antrieb bei gleichzeitiger Anschaffung eines Pedelecs, S-Pedelecs, Lastenpedelecs oder E-Rollers.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind für Lastenpedelecs:
- Gewerbebetriebe und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Würzburg sowie in Würzburg freiberuflich tätige Personen, soweit das zur Förderung beantragte Lastenpedelec überwiegend für die Erfüllung der gewerblichen Tätigkeit im Stadtgebiet Würzburg verwendet wird.
- Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Würzburg.
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Würzburg ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
- Gewerbebetriebe und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Würzburg sowie in Würzburg freiberuflich tätige Personen, soweit der zur Förderung beantragte E-Roller, (S-)Pedelec oder Lastenpedelec überwiegend für die Erfüllung der gewerblichen Tätigkeit im Stadtgebiet Würzburg verwendet wird.
- Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Würzburg.
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Würzburg ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Beschreibung des Förderprogramms:
Modul 1:
- Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der Nettokosten, d.h. die Anschaffungskosten abzüglich der Mehrwertsteuer, bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1.000 Euro.
- Familien-Bonus: Privatpersonen mit mindestens zwei Kindern (bis 18 Jahre) im eigenen Haushalt, können mit dem Förderantrag einen Familien-Bonus beantragen. Mit dem Bonus erhöht sich die Förderquote auf 50 Prozent der Nettokosten, d.h. die Anschaffungskosten abzüglich der Mehrwertsteuer, bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1.500 Euro.
- Sauber Mobil Bonus: Privatpersonen mit mindestens einem Kind (bis 18 Jahre) im eigenen Haushalt, können mit dem Förderantrag einen Sauber MobilBonus beantragen. Der Bonus beträgt pauschal 500 Euro. Er wird nach zwei Jahren ausgezahlt, wenn im geförderten Haushalt in diesem gesamten Zeitraum kein Kfz angemeldet war oder in diesem Haushalt mit Anschaffung des geförderten Lastenpedelecsein Pkw ersatzlos abgemeldet wurde.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Würzburg
Energie- und Klimazentrum
Nigglweg 5
97082 Würzburg
Telefon: 0931/37 26 26
E-Mail-Adresse: sauber.mobil@stadt.wuerzburg.de
Internet: www.wuerzburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers