Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw, Markteinführung: Wärme- und Kältespeicher (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind besondere Wärme- und Kältespeicher (wie z. B. Latentwärmespeicher oder Eisspeicher) für den privaten oder gewerblichen Bereich.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen, freiberuflich Tätige
- Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
- Gemeinden, Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeiten auftreten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro.
- Die Vorlage einer detaillierten Anlagenbeschreibung ist erforderlich.
Kontakt zur Antragstelle:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Kontakt zum Fördergeber:
Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung