Förderprogramm: Nordrhein-Westfalen - progres.nrw, Markteinführung: Wärme- und Kältespeicher (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind besondere Wärme- und Kältespeicher (wie z. B. Latentwärmespeicher oder Eisspeicher) für den privaten oder gewerblichen Bereich.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen, freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeiten auftreten.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro.
  • Die Vorlage einer detaillierten Anlagenbeschreibung ist erforderlich.
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Kontakt zur Antragstelle:

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Kontakt zum Fördergeber:

Land Nordrhein-Westfalen
vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0211/837-1927
E-Mail-Adresse: info@progres.nrw
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Energieeffiziente Produktion

Übersicht über alle Förderprogramme

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

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