Förderprogramm: Stadtwerke Dachau - Ladestation (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Förderfähig sind über die Stadtwerke Dachau bezogene Wallboxen oder Ladesäulen.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die bereits Ökostrom der Stadtwerke Dachau beziehen oder einen Ökostrom-Vertrag bei den Stadtwerken Dachau abschließen – zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Standort der Wallbox oder der Ladesäule muss sich im Landkreis Dachau befinden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung beträgt 125 Euro. Sie wird mit jeweils 25 Euro im Jahr und bis zu fünf Jahre lang auf die Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben. Kumulierung: Das Förderprogramm ist ausdrücklich mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, speziell mit KfW-Förderprogramm Zuschuss 440.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadtwerke Dachau
Brunngartenstraße 3
85208 Dachau
Telefon: 08131/7009-68, 08136/2289695
E-Mail-Adresse: info@stadtwerke-dachau.de
Internet: www.stadtwerke-dachau.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf einer Ladestation

Übersicht über alle Förderprogramme

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