Förderprogramm: Stadt Kiel - Förderung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, sowie die Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenversorgung. Die Förderung ist nur für Maßnahmen an Bestandsgebäuden möglich, die sich zudem auf dem Kieler Stadtgebiet befinden müssen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsunternehmen
  • Private Hauseigentümer*innen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Unternehmen
  • Vereine und Gemeinnützige Organisationen, Stiftungen
  • Genossenschaften
  • Mieter*innen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Fördermittel werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen bewilligt. Die Zuschüsse werden als zweckgebundene Zuwendung gewährt.
  • Jede Maßnahme ist pro Haushalt nur einmal förderfähig.
  • Voruntersuchungen
    • Besitzer*innen von Mehrfamilienhäusern, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Vereine, Verbände etc. können sich eine Überprüfung der Eignung für Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen auf ihren Gebäuden fördern lassen.
    • Der Zuschuss zu einer Eignungsüberprüfung beträgt bis zu 800 Euro pro Antragstellenden. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 4.000 Euro.
  • Einstiegsberatung für Unternehmen
    • Unternehmen können sich eine Überprüfung der Eignung für Photovoltaikanlagen auf ihren Gebäuden fördern lassen.
    • Der Zuschuss zu einer Eignungsüberprüfung beträgt bis zu 2.500 Euro pro Antragstellenden. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 12.500 Euro.
  • Begleitende Maßnahmen
    • Zusätzlich zu der Voruntersuchung oder Einstiegsberatung können Antragstellende einen Förderzuschuss zu einzelnen Bau- und Installationsarbeiten für Photovoltaikanlagen erhalten.
    • Dazu zählen die Ertüchtigung der elektrischen Installation (bspw. Schaltschränke), Gerüststellung, die Installation nötiger Zähl- und Messtechnik sowie Statikarbeiten.
    • Diese Maßnahmen können pro Antragstellenden mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst werden. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 25.000 Euro.
  • Installation von Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern
    • Gefördert wird die erstmalige Neubeschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern.
    • Hierbei wird pro Antragstellenden jedes kWp (Kilowatt-Peak) Photovoltaik-Leistung, die über eine Leistung von 5 kWp hinaus installiert wird, mit 300 Euro bezuschusst. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 30.000 Euro.
  • Installation von Photovoltaikanlagen bei Mehrfamilienhäusern
    • Gefördert wird die erstmalige Neubeschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern.
    • Hierbei wird pro Gebäude bei maximaler Dachbelegung jedes kWp (Kilowatt-Peak) installierte Photovoltaik-Leistung mit 100 Euro bezuschusst. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 30.000 Euro.
  • Installation von Photovoltaikanlagen bei Nichtwohngebäuden und Freiflächen
    • Gefördert wird die erstmalige Neubeschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäuden oder Freiflächen.
    • Hierbei wird pro Antragstellenden bei maximaler Dachbelegung jedes kWp (Kilowatt-Peak) installierte Photovoltaik-Leistung mit 100 Euro bezuschusst. Pro Dach bzw. Freifläche beträgt der maximale Zuschuss 15.000 Euro. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 75.000 Euro.
  • Innovationsbonus
    • Gefördert werden innovative Ansätze zur erstmaligen Neuinstallation von Photovoltaikanlagen, wie z.B. Fassadenanlagen, Kombination aus Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Überdachung von Freiflächen mit Photovoltaikanlagen sowie Dachintegrierte Anlagen.
    • Hierbei können pro Antragstellenden für jedes kWp (Kilowatt-Peak) bis zu zusätzlich 100 Euro bezuschusst werden. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 5.000 Euro.
    • Der Innovationsbonus kann ausschließlich in Kombination mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage gewährt werden.
  • Mieter*innenstromanlagen
    • Mit dieser Fördermaßnahme wird die Umsetzung von Mieter*innenstromanlagen gefördert.
    • Antragstellenden kann hierfür ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro pro Anlage bewilligt werden. Dafür ist ein Nachweis entsprechender Mehrkosten vorzulegen. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 50.000 Euro.
  • Anschlusskosten für steckerfertige Photovoltaikanlagen
    • Gefördert werden steckerfertige Photovoltaikanlagen (auch genannt: Steckersolar, Balkonsolar, Balkonmodul, Stecker-Solarmodul).
    • Antragstellenden kann hierfür ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Anlage bewilligt werden. Pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 2.000 Euro.
  • Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenversorgung
    • Nach dem Auslaufen der Förderung der Einspeisevergütung für Solarstrom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können private Anlagenbetreibende den von ihren Photovoltaikanlagen erzeugten Solarstrom künftig nach technischen Anpassungen an der Messeinrichtung der Photovoltaikanlage anteilig selbst verbrauchen.
    • Für die technische Umrüstung von diesen Post-EEG-Anlagen auf die Eigenversorgung kann Antragstellenden ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro umzurüstender Anlage bewilligt werden. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 5.000 Euro.
  • Solarthermische Anlagen zur Warmwasseraufbereitung
    • Gefördert wird die Installation von solarthermischen Anlagen, die alleinig zur Warmwasseraufbereitung dienen.
    • Die Installation kann mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 700 Euro pro Gebäude gefördert werden.
    • Bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden kann die Installation pro m² Kollektorfläche bezuschusst werden. Hierbei werden Flachkollektoren mit 200 Euro pro m² und Röhrenkollektoren mit 250 Euro pro m² (Bruttokollektorfläche) bezuschusst.
    • Pro Vorhaben kann bis zu einer Zuwendungssumme von maximal 2.000 Euro gefördert werden. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 23.000 Euro.
  • Solarthermische Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
    • Gefördert wird die Installation von solarthermischen Anlagen, die sowohl zur Warmwasseraufbereitung, als auch zur Unterstützung des Heizsystems dienen.
    • Für Einfamilienhäuser werden mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro Gebäude gefördert.
    • Bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden kann die Installation pro m² Kollektorfläche bezuschusst werden. Hierbei werden Flachkollektoren mit 200 Euro pro m² und Röhrenkollektoren mit 250 Euro pro m² (Bruttokollektorfläche) bezuschusst.
    • Pro Vorhaben kann bis zu einer Zuwendungssumme von maximal 5.000 Euro gefördert werden. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme beträgt 38.500 Euro.
Kumulierung:
  • Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes (BAFA, KfW, IB.SH) kombinierbar, sofern diese das zulassen.
  • Auch eine Kombination mit Förderprogrammen der Landeshauptstadt Kiel ist möglich, wenn diese das erlauben.
  • Die Antragstellenden müssen eigenverantwortlich die Möglichkeit der Kumulierung aus Sicht der anderen Fördergeber*innen prüfen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt, Abteilung Klimaschutz
Holstenstraße 108
24103 Kiel
Telefon: 0431/901 3738
Fax: 0431/901 63780
E-Mail-Adresse: Solarfoerderung@kiel.de
Internet: www.kiel.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Photovoltaik | Balkon-Kraftwerk | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser

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