Förderprogramm: Stadt Aachen - Förderprogramm: Energiesparende Maßnahmen im Gebäude (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen in bauaufsichtlich genehmigten, privaten Gebäuden zu Wohnzwecken sowie in gemischt genutzten Gebäuden mit Gewerbe- und Wohneinheiten innerhalb des Stadtgebietes. Gefördert werden:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Dämmung Außenwand sowie Dämmung Außenwand im Denkmal
- Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke, Innendämmung und Kerndämmung
- Austausch Fenster, Austausch Haustür und Austausch Fenster im Denkmal
- Maßnahmen an der Gebäudetechnik
- Heizungsaustausch und Optimierung der Wärmeverteilung
- Anschluss an ein Wärmenetz und Optimierung der Wärmeverteilung
- Heizlastberechnung
- Nachrüstung von Lüftungsanlagen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und Wohngenossenschaften) von Gebäuden, deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Aachen liegen.
- Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen (i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), in deren Eigentum sich das Gebäude befindet.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten (Lohn- und Materialkosten) pro Sanierungsobjekt.
- Dämmung Außenwand: U-Wert: ≤ 0,19 W/m²K 10 Euro/m², U-Wert: ≤ 0,16 W/m²K 20 Euro/m²
- Außenwand (Denkmal): U-Wert: ≤ 0,45 W/m²K 25 Euro/m²
- Dämmung Dach: U-Wert: ≤ 0,20 W/m²K 10 Euro/m², U-Wert: ≤ 0,15 W/m²K 20 Euro/m²
- Dämmung Oberste Geschossdecke: U-Wert: ≤ 0,18 W/m²K 5 Euro/m², U-Wert: ≤ 0,15 W/m²K 10 Euro/m²
- Dämmung Kellerdecke / unterste Bodenplatte: U-Wert: ≤ 0,25 W/m²K 5 Euro/m², U-Wert: ≤ 0,20 W/m²K 10 Euro/m²
- Innendämmung: Wärmeleitstufe (WLS) ≤ 045 20 Euro/m²
- Kerndämmung: Wärmeleitstufe (WLS) ≤ 040 5 Euro/m²
- Austausch Fenster: Uw-Wert: ≤ 1,1 W/m²K 50 Euro/m², Uw-Wert: ≤ 0,9 W/m²K 100 Euro/m²
- Austausch Fenster im Denkmal: Uw-Wert: ≤ 1,4 W/m²K 50 Euro/m²
- Austausch Türen: UD-Wert: ≤ 1,3 W/m²K 50 Euro/m², UD-Wert-Wert: ≤ 1,1 W/m²K 100 Euro/m²
- Es wird ein Bonus von 20 Euro/m² bei Verwendung umweltfreundlicher Dämmmaterialien von mindestens 80 Prozent der Bauteilfläche gewährt.
- Der Austausch einer fossil befeuerten Heizungsanlage und die zeitgleiche Optimierung der Wärmeverteilung, d.h. ein hydraulischer Abgleich sowie ein möglicher Austausch von Heizkörpern wird mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, wenn die Heizungsanlage durch eine der folgenden Technologien ersetzt wird: Biomasseanlage (Pelletkessel, Hackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel) oder Effiziente Wärmepumpe.
- Die Höchstfördergrenze für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt bei maximal 10.000 Euro, für Mehrfamilienhäuser maximal 30.000 Euro.
Anschluss an ein Wärmenetz und Optimierung der Wärmeverteilung:
- Der erstmalige Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz wird pauschal mit 2.500 Euro bezuschusst. Die zeitgleiche Optimierung der Wärmeverteilung wird mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
- Die Höchstfördergrenze für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt bei maximal 10.000 Euro, für Mehrfamilienhäuser maximal 30.000 Euro.
Lüftungsanlagen:
- Der Einbau einer bedarfsgeführten zentralen Abluftanlage wird pauschal mit 800 Euro je Wohneinheit und maximal 4.000 Euro je Gebäude gefördert.
- Der Einbau energiesparender zentraler Zu- und Abluftanlagen mit Energieeffizienzklasse A oder höher und einer Wärmerückgewinnung (WRG) größer 80 Prozent wird pauschal mit 1.000 Euro je Wohneinheit und maximal 6.000 Euro je Gebäude gefördert.
- Der Einbau energiesparender dezentraler Zu- und Abluftanlagen mit Energieeffizienzklasse A oder höher wird mit 15% der Bruttogerätekosten, jedoch maximal 1.000 Euro je Wohneinheit und maximal 6.000 Euro je Gebäude gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Aachen
Markt
52058 Aachen
Telefon: 0241/432-36708
E-Mail-Adresse: altbau@mail.aachen.de
Internet: www.aachen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fassadendämmung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Hydraulischer Abgleich | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung