Förderprogramm: Stadt Aachen - Förderprogramm: Energiesparende Maßnahmen im Gebäude (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen in bauaufsichtlich genehmigten, privaten Gebäuden zu Wohnzwecken sowie in gemischt genutzten Gebäuden mit Gewerbe- und Wohneinheiten innerhalb des Stadtgebietes. Für das zu fördernde Wohngebäude muss vor dem 01.01.2002 eine Baugenehmigung erteilt worden sein. Gefördert werden:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Dämmung Außenwand sowie Dämmung Außenwand im Denkmal
- Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke, Innendämmung und Kerndämmung
- Austausch Fenster, Austausch Haustür und Austausch Fenster im Denkmal
- Maßnahmen an der Gebäudetechnik
- Heizungstausch
- Nachrüstung von Lüftungsanlagen
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und Wohngenossenschaften) von Gebäuden, deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Aachen liegen.
- Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen (i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), in deren Eigentum sich das Gebäude befindet.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten (Lohn- und Materialkosten) pro Sanierungsobjekt.
- Dämmung Außenwand: U-Wert: ≤ 0,19 W/m²K 10 Euro/m², U-Wert: ≤ 0,16 W/m²K 20 Euro/m²
- Außenwand (Denkmal): U-Wert: ≤ 0,45 W/m²K 25 Euro/m²
- Dämmung Dach: U-Wert: ≤ 0,20 W/m²K 10 Euro/m², U-Wert: ≤ 0,15 W/m²K 20 Euro/m²
- Dämmung Oberste Geschossdecke: U-Wert: ≤ 0,18 W/m²K 5 Euro/m², U-Wert: ≤ 0,15 W/m²K 10 Euro/m²
- Dämmung Kellerdecke / unterste Bodenplatte: U-Wert: ≤ 0,25 W/m²K 5 Euro/m², U-Wert: ≤ 0,20 W/m²K 10 Euro/m²
- Innendämmung: Wärmeleitstufe (WLS) ≤ 045 20 Euro/m²
- Kerndämmung: Wärmeleitstufe (WLS) ≤ 040 5 Euro/m²
- Austausch Fenster: Uw-Wert: ≤ 1,1 W/m²K 50 Euro/m², Uw-Wert: ≤ 0,9 W/m²K 100 Euro/m²
- Austausch Fenster im Denkmal: Uw-Wert: ≤ 1,4 W/m²K 50 Euro/m²
- Austausch Türen: UD-Wert: ≤ 1,3 W/m²K 50 Euro/m², UD-Wert-Wert: ≤ 1,1 W/m²K 100 Euro/m²
- Es wird ein Bonus von 20 Euro/m² bei Verwendung umweltfreundlicher Dämmmaterialien gewährt.
Lüftungsanlagen:
- Der Einbau einer bedarfsgeführten zentralen Abluftanlage wird pauschal mit 800 Euro je Wohneinheit und maximal 4.000 Euro je Gebäude gefördert.
- Der Einbau energiesparender zentraler Zu- und Abluftanlagen mit Energieeffizienzklasse A oder höher und einer Wärmerückgewinnung (WRG) größer 80 Prozent wird pauschal mit 1.000 Euro je Wohneinheit und maximal 6.000 Euro je Gebäude gefördert.
- Der Einbau energiesparender dezentraler Zu- und Abluftanlagen mit Energieeffizienzklasse A oder höher wird mit 15 Prozent der Bruttogerätekosten, jedoch maximal 1.000 Euro je Wohneinheit und maximal 6.000 Euro je Gebäude gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Aachen
Markt
52058 Aachen
Telefon: 0241/432-36708
E-Mail-Adresse: altbau@mail.aachen.de
Internet: www.aachen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fassadendämmung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | BHKW | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung