65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien: Was bedeutet das?
Neue Heizungen müssen unter Umständen zu einem bestimmten Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das ist mit verschiedenen Technologien möglich:
Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, wenn sie mit erneuerbaren Gasen wie Biomethan (Ökogas) oder grünem Wasserstoff betrieben werden. Allerdings ist Biomethan/Ökogas sehr teuer und grüner Wasserstoff bisher so gut wie gar nicht verfügbar. Bei unzumutbarer Härte ist eine Befreiung von der 65-Prozent-Pflicht möglich. Gründe dafür können Unwirtschaftlichkeit sowie besondere persönliche, bauliche oder sonstige Umstände sein.
Wer sich in 2024 oder später für eine Gasheizung entscheidet, geht ein großes finanzielles Risiko ein. Denn kann diese später nicht an ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden (siehe kommunale Wärmeplanung), ist schrittweise mehr erneuerbares Gas zu nutzen: Ab 2029 sind mindestens 15 Prozent vorgeschrieben, ab 2035 mindestens 30 Prozent, ab 2040 mindestens 60 Prozent und ab 2045 mindestens 100 Prozent. Aktuell kostet Ökogas etwa 40 bis 50 Prozent mehr als Erdgas. Entsprechend steigen die Heizkosten dann.