Welche Rechte haben Mieter*innen gegenüber dem/der Vermieter*in?
Mieter*innen haben ein Anrecht auf eine formal und inhaltlich korrekte Heizkostenabrechnung gemäß der Heizkostenverordnung. Heizkostenpauschalen sind grundsätzlich unzulässig. Insbesondere bei hohen Nachzahlungen durch die Mietparteien kommt es rund um die Heizkostenabrechnung häufiger zu Konflikten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen.
Mieter*innen können bei ihrem/ihrer Vermieter*in oder der Hausverwaltung die Rechnungen und Unterlagen einsehen, auf denen die Heizkostenabrechnung basiert. Dazu müssen sie sich innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Heizkostenabrechnung bei ihrem/ihrer Vermieter*in melden. Diese/r muss erlauben, dass Mieter*innen sich bei der Einsichtnahme Notizen machen oder die Unterlagen fotografieren. Die Belege können auch als Fotokopien versendet werden.
Entdecken Mieter*innen einen Abrechnungsfehler, können sie innerhalb eines Jahres Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen.
Zu den Pflichten von Mieter*innen gehört andersherum, die Montage von Verbrauchszählern in ihren Wohnräumen zu akzeptieren.