Förderprogramm: Sachsen-Anhalt - IB-Wohneigentumsprogramm


Was wird gefördert?

Finanziert wird selbstgenutztes Wohneigentum. Förderfähig sind:

  • die Neuanschaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen,
  • der Erwerb von Wohnraum, einschließlich der evtl. damit verbundenen Modernisierung und Instandsetzung des Förderobjektes,
  • Kosten des Baugrundstücks (wenn der Erwerb im Zusammenhang mit einer geplanten Modernisierung und Instandsetzung erfolgt),
  • Gestaltung der Außenanlagen,
  • Bau- und Finanzierungsnebenkosten
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. die Nachfinanzierung von bereits abgeschlossenen Vorhaben, vermietete oder gewerbliche genutzte Flächen / -Anteile, Photovoltaikanlagen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Alle Privatpersonen, die durch Bau oder Kauf selbstgenutztes Wohneigentum in Sachsen-Anhalt schaffen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gewährt werden kann ein Darlehen im Rahmen von 20.000 bis 100.000 Euro mit einer 10-jährigen Zinsbindung, gerechnet ab Darlehenszusage.
  • Das Darlehen hat eine maximale Laufzeit von 30 Jahren bei einem tilgungsfreien Jahr.
  • Vorraussetzung: 10 Prozent der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital bzw. Eigenleistung, 40 Prozent der Gesamtkosten über Hausbankdarlehen.
Kumulierung: Das Darlehen ist grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse u. a. auch der KfW) kombinierbar.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
FörderBeratungsZentrum (FBZ)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0800 5 60 07 57 (kostenfreie Hotline)
E-Mail-Adresse: beratung@ib-lsa.de
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de

Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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