Förderprogramm: Niedersachsen - Eigentumsförderung
Was wird gefördert?
Gefördert wird:
- Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug
- Erwerb vorhandenen Wohnraums
- Modernisierungsmaßnahmen:
- zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
- zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
- zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
- bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. altergerechtes bzw. barrierefreies Wohnen)
- zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
- Energetische Modernisierungen auf Grundlage der GEG zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels. Dazu gehören insbesondere:
- nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
- Fenster und Außentürenerneuerung
- Erneuerung von Heizungstechnik
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger.
Der Wohnraum muss nach der energetischen Modernisierung mindestens das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses 70 erreichen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle
Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern: