Förderprogramm: Baden-Württemberg - Kombi-Darlehen Mittelstand
Was wird gefördert?
Mit dem Kombi-Darlehen Mittelstand lassen sich
Investitionen in effiziente Betriebsgebäude finanzieren. Das Vorhaben muss gleichzeitig in einem der beiden Programme gefördert werden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG-NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM-NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen Nichtwohngebäude
- Klimafreundlicher Neubau (KFN – NWG)
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
(KNN – NWG).
Dabei kann die BEG-Förderung als Kredit (BEG-NWG)
oder als direkter Zuschuss (BEG-EM-NWG) gewährt
werden.
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
- Errichtung (Neubau) oder Ersterwerb von Nichtwohngebäuden
- Umfassende Sanierung von bestehenden Nichtwohngebäuden oder Ersterwerb von sanierten
Gebäuden
- Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung
von bestehenden Nichtwohngebäuden: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung), Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik) sowie Heizungsoptimierung.
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