Förderprogramm: KfW - Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422)


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf und die Installation von
    • solar­thermischen Anlagen
    • Bio­masse­heizungen
    • elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    • Brenn­stoff­zellen­heizungen
    • wasser­stoff­fähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuer­barer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
  • die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine/n Expert*in für Energie­effizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine/n Akustiker*in
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen).


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind folgende Investoren, Contractoren und Unternehmen:

  • Einzel­unter­nehmen und frei­beruflich Tätige
  • Unter­nehmen und kommunale Unter­nehmen
  • Körper­schaften und An­stalten des öffent­lichen Rechts, zum Bei­spiel Kammern oder Ver­bände
  • gemein­nützige Orga­nisationen und Kirchen
  • jurist­ische Personen des Privat­rechts und Wohnungs­bau­genossenschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Als Grundförderung wird ein Zuschuss in Höhe von 30 ­Prozent auf die förder­fähigen Gesamtkosten gewährt.
  • Effizienzbonus: Für effiziente elektrisch angetriebene Wärme­pumpen gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent auf die förder­fähigen Gesamtkosten.
  • Emissionsminderungszuschlag: Für die Errichtung einer Bio­masse­anlage mit geringen Staub­emissionen er­halten Sie zusätzlich einen Emissionsminderungs­zuschlag in Höhe von 2.500 Euro.
  • Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten des Nichtwohngebäudes (Förderhöchstbetrag), der für die Berechnung des Zuschussbetrages berücksichtigt wird, beträgt:
    • pauschal 30.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche
    • zusätzlich 200 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²
    • zusätzlich 120 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1.000 m²
    • zusätzlich 80 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 1.000 m².
  • Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten des Wohngebäudes (Förderhöchstbetrag), die für die Berechnung des Zuschussbetrages berücksichtigt werden, beträgt:
    • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
    • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
  • Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein/e Expert*in für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" (www.energie-effizienz-experten.de) oder ein Fachunternehmen einzubinden.
Kumulierung:
  • Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 90 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich.
  • Für dieselben förderfähigen Gesamtkosten darf jeweils nur ein Antrag bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden.
  • Eine Kombination mit der Förderung BEG NWG oder BEG WG ist grundsätzlich möglich. Die Kosten einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) dürfen in diesem Fall nicht erneut im Rahmen der BEG NWG/WG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist eine Kombination einer Effizienzgebäude- bzw. Effizienzhaus-Stufe mit EE-Klasse (BEG NWG bzw. BEG WG).

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 08
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

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