Förderprogramm: KfW - Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf und die Installation von
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- die Fachplanung und Baubegleitung durch eine/n Expert*in für Energieeffizienz
- die akustische Fachplanung durch eine/n Akustiker*in
- die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind folgende Investoren, Contractoren und Unternehmen:
- Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Als Grundförderung wird ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
- Effizienzbonus: Für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent auf die förderfähigen Gesamtkosten.
- Emissionsminderungszuschlag: Für die Errichtung einer Biomasseanlage mit geringen Staubemissionen erhalten Sie zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro.
- Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten des Nichtwohngebäudes (Förderhöchstbetrag), der für die Berechnung des Zuschussbetrages berücksichtigt wird, beträgt:
- pauschal 30.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche
- zusätzlich 200 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²
- zusätzlich 120 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1.000 m²
- zusätzlich 80 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 1.000 m².
- Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten des Wohngebäudes (Förderhöchstbetrag), die für die Berechnung des Zuschussbetrages berücksichtigt werden, beträgt:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
- Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein/e Expert*in für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" (www.energie-effizienz-experten.de) oder ein Fachunternehmen einzubinden.
- Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 90 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich.
- Für dieselben förderfähigen Gesamtkosten darf jeweils nur ein Antrag bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden.
- Eine Kombination mit der Förderung BEG NWG oder BEG WG ist grundsätzlich möglich. Die Kosten einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) dürfen in diesem Fall nicht erneut im Rahmen der BEG NWG/WG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist eine Kombination einer Effizienzgebäude- bzw. Effizienzhaus-Stufe mit EE-Klasse (BEG NWG bzw. BEG WG).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 08
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Brennstoffzellen-Heizung
Übersicht über alle FörderprogrammeAlle förderfähigen Maßnahmen
- Sanierung Nichtwohngebäude
- Altersgerecht Umbauen
- Austausch der Umwälzpumpe
- Austausch der Zirkulationspumpe
- Balkon-Kraftwerk
- Batteriespeicher
- Unternehmensberatung
- Beratung zu Elektromobilität
- Unternehmensberatung Mittelstand
- BHKW
- Hackschnitzel-Heizung
- Holzpelletheizung
- Scheitholzheizung
- Brennstoffzellen-Heizung
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Dämmung der oberen Geschossdecke
- Dämmung von Heizungsrohren
- Kauf einer Ladestation
- Einbruchschutz
- Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos
- Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads
- Kauf eines E-Bikes / E-Rollers
- Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Energieeffiziente Produktion
- Energiemanagement
- Energienetze
- Energiespar-Contracting
- Erneuerbare Energien Hybridheizung
- Fensteraustausch
- Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel
- Fernwärme
- Gebäudebegrünung
- Smart Home / Hausautomation
- Hydraulischer Abgleich
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Energieeffizienter Neubau
- Photovoltaik
- Solarthermie für Heizung & Warmwasser
- Solarthermie für Warmwasser
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Erdgasheizung mit Brennwerttechnik
- Umstellung der Heizungsanlage auf Flüssiggas
- Wärmepumpe