Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Förderprogramm „Klimaschutz“, Einbruchschutz


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch oder die Nachrüstung von Türen und Fenstern bzw. Balkontüren auf mindestens RC 2-Standard.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen sowie Mieter*innen von Wohngebäuden in Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048), für die der Bauantrag vor 2002 gestellt wurde.
  • Gewerbetreibende als Eigentümer*innen sowie Mieter*innen von Gebäuden in Friedrichshafen mit einer Kubatur von weniger als 5.000 cbm, für die der Bauantrag vor 2002 gestellt wurde.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Mindestinvestition beträgt 1.000 Euro.
  • Die zu fördernde Maßnahme muss durch die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Friedrichshafen empfohlen werden. Dies ist durch das kriminalpolizeiliche Beratungsprotokoll im Antragsformular nachzuweisen.
  • Fenster bzw. Balkontüre: Der Fördersatz beträgt 50 Euro pro beweglichem Flügel, maximal 1.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. maximal 2.000 Euro bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten. Der Fördersatz verdoppelt sich für Inhaber*innen der Häfler Karte.
  • Außentüre / Haustüre: Der Fördersatz beträgt pauschal 150 Euro pro Haustüre. Der Fördersatz verdoppelt sich für Inhaber*innen der Häfler Karte.
Kumulierung: Der/die Antragstellende hat zu prüfen, ob die Förderrichtlinien anderer Institutionen, bei denen er/sie sich auch um Zuschüsse beworben hat, eine Kumulierung erlauben.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Friedrichshafen
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-4641
Fax: 07541/2203-84641
E-Mail-Adresse: klimafoerderung@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Einbruchschutz

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