Förderprogramm: Stadt Trier - Förderung von Begrünung und Entsiegelung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Entsiegelung und Begrünung ("Entschotterung") von Privatgrundstücken.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Trier.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Dachbegrünung:
- Bezuschusst werden Planungs-, Material-, Baukosten ab 15 m² Dachfläche.
- Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Kosten, bis 15 Grad Dachneigung maximal 3.000 Euro und über 15 Grad Dachneigung maximal 5.000 Euro.
- Die maximale Förderhöhe pro Maßnahme errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten und Flächen.
- Fassadenbegrünung:
- Bezuschusst werden Planungs-, Material-, Baukosten ab 200 Euro förderfähige Kosten.
- Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen nachgewiesenen Kosten bis zu 3.000 Euro .
- Die maximale Förderhöhe pro Maßnahme errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten.
- Entsiegelung und Begrünung:
- Bezuschusst werden Planungs-, Material-, Baukosten ab 20 m² Dachfläche.
- Der Zuschuss beträgt 10 Euro pro m², maximal 1000 Euro.
- Die maximale Förderhöhe pro Maßnahme errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten und Flächen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Trier
Am Augustinerhof
54290 Trier
Telefon: 0651/718-0
Fax: 0651/718-4100
E-Mail-Adresse: rathaus@trier.de
Internet: www.trier.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung