Förderprogramm: Stadt Bielefeld - Förderung energetische Gebäudesanierung


Was wird gefördert?

Folgende, durch ein Fachunternehmen ausgeführte Leistungen, sind förderfähig:

  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Fassade (von innen oder von außen oder Einblasdämmung)
  • Tausch von Fenstern (ohne Dachflächenfenster)
  • Einbau von fabrikneuen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die an/in mindestens 10 Jahre alten Gebäuden mit überwiegender Wohnraumnutzung (d. h. mehr als 50 Prozent) durchgeführt werden.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen von im Stadtgebiet Bielefeld gelegenen Liegenschaften sind.
  • Mieter*innen sowie Pächter*innen, die den Zuschuss beantragen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eigentümer*innen einreichen.

Beschreibung des Förderprogramms:

Der Zuschuss beträgt:
  • Dämmung Dach: 20 Euro pro m² gedämmter Bauteilfläche. Zur Zuschussbemessung wird auf volle m² abgerundet. Bis zu 50 Prozent der Brutto-Gesamtkosten laut Angebot. Der Zuschuss ist begrenzt auf 2.500 Euro pro Antrag.
  • oberste Geschossdecke: 10 Euro pro m² gedämmter Bauteilfläche. Zur Zuschussbemessung wird auf volle m² abgerundet. Bis zu 50 Prozent der Brutto-Gesamtkosten laut Angebot. Der Zuschuss ist begrenzt auf 2.500 Euro pro Antrag.
  • Fassade: 50 Prozent der im Angebot nachgewiesenen Brutto-Gesamtkosten. Die Kosten müssen eindeutig der Maßnahme zuzuordnen und für deren Realisierung Euro mathematisch abgerundet. Der Zuschuss ist begrenzt auf 2.000 Euro pro Antrag.
  • Fenster/Glastüren: 150 Euro pro Fenster/Glastür. Bis zu 50 Prozent der Brutto-Gesamtkosten laut Angebot. Der Zuschuss ist begrenzt auf 1.500 Euro pro Antrag.
  • Hauseingangstür: 500 Euro pro Tür. Maximal 50 Prozent der Brutto-Gesamtkosten laut Angebot. Der Zuschuss ist begrenzt auf 1.000 Euro pro Antrag.
  • Lüftungsanlage: 500 Euro pro dezentrale und 1.000 Euro pro zentrale Lüftungsanlage. Bis zu 50 Prozent der Brutto-Gesamtkosten laut Angebot. Der Zuschuss ist begrenzt auf 1.000 Euro pro Antrag.
  • Es wird ein Bonus für achwachsender Rohstoffe oder nachhaltiger Baustoffe bei der Dämmung des Daches/oberste Geschossdecke in Höhe von 10 Euro pro m². Der Bonus wird nur bis zum Erreichen der maximalen Fördersumme von 2.500 Euro gewährt.
Kumulierung: Die Kombination mit anderen Fördermitteln (z.B. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) ist grundsätzlich zulässig.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Bielefeld
Umweltamt
August-Bebel-Straße 75-77
33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-6160
E-Mail-Adresse: klimaschutz@bielefeld.de
Internet: www.bielefeld.de

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