Förderprogramm: Stadt Willich - Förderung von Dachbegrünungen


Was wird gefördert?

Gefördert wird die Herstellung von Dachbegrünungen auf Dachflächen privat genutzter Gebäude und den zugehörigen Nebenanlagen.


FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*inen von privat genutzten oder vermieteten Gebäuden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 20 Prozent der Herstellungskosten. Bei der Erstellung einer Dachbegrünung in Eigenleistung sind ausschließlich die Materialkosten (brutto) förderfähig.
  • Die Höhe der Förderung ist auf maximal 1.000 Euro pro Liegenschaft begrenzt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Willich
GB II/5 Stadtplanung
Rothweg 2
47877 Willich
Telefon: 02156/949-382
E-Mail-Adresse: doris.siemer@stadt-willich.de
Internet: www.stadt-willich.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
Drei Erwachsene sitzen im Gespräch vertieft am Schreibtisch, auf dem ein Laptop und verschiedene Dokumente mit Diagrammen liegen.

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