Förderprogramm: Stadt Siegen - Klimaschutz- und -anpassungsförderungsprogramm, Handlungsfeld Klimafolgenanpassung


Was wird gefördert?

Gefördert werden u.a.:

  • Flächenentsiegelung
  • Anlage zur Regenwassernutzung
  • Solargründächer (kombinierte Ausführung Dachbegrünung mit PV-Anlage)
  • Dachbegrünung (Maßnahmen an Flachdächern oder weiteren Dächern mit bis zu 15° Neigung, Maßnahmen zur Dachabdichtung, Aufbau der Vegetationstragschicht mit Schutzvlies, Filtermatte, Drainageschicht, Substrat sowie Ansaat oder Pflanzen)
  • Fassadenbegrünung
    • Schutzanstrich, Entsiegelung, Verfugen
    • Bodenaufbereitung bzw. –austausch Rankhilfen, bodengebundene Fassadenbegrünungssysteme
    • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.


FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und Eigentümergemeinschaften. Auch Vereine oder sonstige Gruppen können Anträge stellen, sofern eine Vollmacht der Gebäudeeigentümer*innen vorliegt.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Flächenentsiegelung: 50 Prozent, maximal 500 Euro pro Projekt
  • Anlage zur Regenwassernutzung: 20 Prozent, maximal 500 Euro
  • Solargründächer: 20 Prozent, maximal 1.300 Euro
  • Dachbegrünung: Der Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens 40 Euro/m², jedoch maximal 800 Euro pro Maßnahme.
  • Fassadenbegrünung: Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch maximal 500 Euro je Maßnahme.
Kumulierung:
  • Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind möglich, sofern diese eine Kumulierung zulassen.
  • Es erfolgt keine Prüfung seitens der Stadt zur Verträglichkeit mit anderen Förderprogrammen und die Stadt übernimmt keine Haftung für durch die städtische Förderung gegebenenfalls wegfallende oder gekürzte Fördermittel oder steuerliche Vergünstigungen an anderer Stelle.
  • Eine Doppelförderung der Maßnahme "Flächenentsiegelung" und "Umwandlung von artenarmen Schotter- und Kiesgärten" ist nicht gestattet.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Siegen
Abteilung 4/7 · Umwelt
Postfach 10 03 52
57003 Siegen

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Siegen
Abteilung Umwelt
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefon: 0271/404-3376
Fax: 0271/404-36-3376
E-Mail-Adresse: umwelt@siegen.de
Internet: www.siegen.de

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme
Zwei lächelnde Frauen stehen mit Tablet vor einer Wohneinheit, im Hintergrund ist das Vierwende-Logo sichtbar

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